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Wir stellen vor: Werkzeuge, die Ihren Umzug erleichtern.

Werkzeuge, die Ihren Umzug erleichtern

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Sie wollen bald umziehen und kümmern sich gerade um die Planung des großen Tages? Vertrauen Sie uns – wenn Sie vor und nach dem Umzugstag alles Notwendige zur Hand haben, wird Ihr Umzug viel einfacher ablaufen. Neben den grundlegenden Werkzeugen, die Sie zuhause haben, benötigen Sie oft einige zusätzliche Gegenstände, die Ihnen bei der Durchführung des Umzugs helfen werden. Obwohl viele dieser Werkzeuge klein sind, machen sie einen großen Unterschied, wenn es um die Leichtigkeit und Effizienz eines Haushaltsumzugs geht. Hier sind 14 unentbehrliche Werkzeuge, die Sie bei Ihrem nächsten Umzug bereithalten sollten.

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    Akkuschrauber

    Eine gute Akku-Bohrmaschine ist für eine Vielzahl von Aufgaben nützlich, z. B. zum Bohren von Löchern in der Wand, zum Zusammenbau von Möbeln und zum Anbringen von Regalen, Bildern, Spiegeln oder anderen Gegenständen.

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    Multi-Bit-Schraubendreher

    Für schnelle Arbeiten ist ein Multi-Bit-Schraubendreher ein Muss. Diese Art von Schraubendreher kann mithilfe von Standard Bits für für eine Vielzahl von Aufgaben verwendet werden. Ob Kreuz, Schlitz, Inbus oder Pozidrive – Alles ist möglich.

  • Black building level

    Laser-Wasserwaage

    Eine handgeführte Laser-Wasserwaage ist nicht mehr so teuer, wie man vielleicht denkt. Diese praktischen Umzugs-Werkzeuge sind nützlich, wenn Sie Bilder an die Wand hängen. Sie sind auch für alle anderen Ausrichtungsaufgaben nützlich. Wenn Sie z. B. Bücherregale an der Wand aufhängen müssen, hilft diese Laser-Wasserwaage dabei, sicherzustellen, dass alle Regale perfekt gerade und zueinander ausgerichtet sind. Schere

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    Schere

    Dieses grundlegende und eher banale Werkzeug für den Umzug ist ein absolutes Muss, welches Sie am Umzugstag und darüber hinaus mitbringen sollten. Sie brauchen eine gute Schere, um Klebeband zu schneiden, Kartons zu öffnen und neue Pakete zu öffnen. Klingt zu einfach, doch wenn die Schere fehlt, kann es wertvolle Zeit kosten.

  • Aluminum step ladder

    Trittleiter

    Stellen Sie sicher, dass Sie am Umzugstag eine faltbare Trittleiter vor Ort haben. Sie benötigen eine Leiter, um an hohe Schränke und Regale zu gelangen, wenn Sie Gegenstände einräumen. Oder auch beim Anbringen von Lampen ist eine kleine Leiter ein wertvolles Hilfsmittel.

  • Word from hex keys on white background

    Inbusschlüssel

    Müssen Sie Möbel zusammenbauen? Dann werden Sie wahrscheinlich einen Inbusschlüssel benötigen. Von Esszimmerstühlen bis hin zu Bücherregalen, die meisten Möbelstücke erfordern den Einsatz eines Inbusschlüssels. Zwar wird dieser oft mit neuen Möbeln mitgeliefert, jedoch in absolut minderwertiger Qualität, sodass Sie besser für eigenes Werkzeug für Ihren Umzug sorgen sollten.

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    Hammer

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Umzugswerkzeugliste einen Hammer enthält. Ein einfacher Klauenhammer ist alles, was Sie brauchen, um Nägel und Schrauben in Wände und Möbel zu schlagen.

  • Industrial measuring tape

    Maßband oder Zollstock

    Es gibt so viele verschiedene Gründe, warum Sie ein Maßband für Ihren Umzug benötigen – vom Abmessen von Teppichen und Vorhängen bis hin zum Ausmessen von Türöffnungen und Möbeln.

  • Möbelgleiter

    Wenn Sie in ein neues Haus ziehen, müssen Sie wahrscheinlich schwere Möbel verschieben oder verstellen. Sogar nachdem die Möbelpacker weg sind, könnten Sie sich entscheiden, die Anordnung zu ändern. An dieser Stelle sind Möbelgleiter sehr nützlich. Wenn Sie diese an den Füßen Ihrer Möbel anbringen, verhindern Sie Kratzer auf dem Boden und erleichtern den Umzugsprozess.

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    Klebeband

    Wenn Sie in ein neues Haus umziehen, werden Sie mit Sicherheit sowohl Packband als auch Klebeband benötigen. Beide Klebebänder können verwendet werden, um Umzugskartons zu sichern. Klebeband kann auch für kleinere Reparaturen rund um das Haus verwendet werden.

  • Screws and Raw Plugs

    Schrauben, Nägel, Muttern und Dübel

    Es schadet nie, zusätzliche Schrauben, Nägel, Muttern und Dübel herumliegen zu haben, wenn Sie in ein neues Haus ziehen. Sie werden diese wahrscheinlich benötigen, um Gegenstände an den Wänden zu befestigen, Möbel zu montieren und notwendige Reparaturen vorzunehmen.

  • Farbe, Pinsel und Rollen

    Wenn Sie in ein neues Haus umziehen, möchten Sie vielleicht die Wände ausbessern – vor allem, wenn die Vorbesitzer Nägel und Schrauben zurückgelassen haben. Stellen Sie sicher, dass Sie passende Farbe, einen Pinsel und einfache Farbrollen zur Hand haben.

  • Füllmasse und Spachtel

    Apropos Löcher in den Wänden, manche Löcher lassen sich nicht einfach überstreichen. Tiefe Löcher, in denen früher Schrauben und Dübel steckten, müssen möglicherweise mit Spachtelmasse abgedeckt werden. Bringen Sie einen kleinen Behälter mit Spachtelmasse und einen Spachtel mit, um die Löcher zu überspachteln.

  • Cement bags on hand truck isolated on white. Buying and delivery construction materials.

    Sackkarre

    Wenn Sie schwere Gegenstände ohne die Hilfe eines professionellen Umzugsunternehmens transportieren, benötigen Sie eine Sackkarre und ggf. einen Treppensteiger. Diese Hilfsmittel, die aus zwei Rädern, einer Kante und einem Griff bestehen, sollen das Heben und Tragen schwerer Gegenstände erleichtern.

Bereit zum Umzug?

Mit diesem Ratgeber und den hier vorgestellten Werkzeugen für Ihren Umzug sind Sie sicherlich bereit für den großen Tag. Haben Sie dennoch Fragen oder wünschen Sie professionelle Hilfe – dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, oder schauen Sie sich einmal unsere Umzugs-Checkliste an.

Little child smiling and happy with mom

Der Umzug mit Kindern

Umzüge mit Kindern

Happy family unpacking boxes in new home on moving day

Umzüge bedeuten Veränderungen in vielen Lebensbereichen. Als Erwachsener kann man sich auf einen derartigen Wandel vorbereiten und entsprechend damit umgehen. Kinder hingegen sind auf die Unterstützung der Eltern angewiesen, bringt es doch für sie den Verlust der vertrauten Umgebung, den Abschied von Freunden und insgesamt einen Einschnitt in ihrem Leben mit sich. Erfahrungsgemäß sind Kinder neugierig und damit neuen Dingen gegenüber stets aufgeschlossen. Dessen ungeachtet ist es wichtig, sie in die Umzugspläne einzubeziehen, die Gründe zu erklären, ihre Fragen geduldig zu beantworten, auf Vorschläge einzugehen und so die Angst vor dem Umzug und den damit verbundenen Neuerungen zu nehmen.

Young man and woman hanging lights at roof party in London, UK

Einige Vorschläge:


Entdeckungstour: Nehmen Sie die Kinder schon vor dem Umzug mit in die neue Wohnung oder das neue Haus und zeigen ihnen das neue Kinderzimmer. Erkunden Sie außerdem gemeinsam die Umgebung – wo befinden sich Spielplätze, das Schwimmbad, der Kindergarten oder die Schule?

Abschiedsparty: Egal ob für große oder kleine Kinder oder Erwachsene: Organisieren Sie eine Mega-Abschiedsparty, damit sie so schnell keiner vergisst! Schnappschüsse nicht vergessen und Zettel oder Visitenkarten mit der neuen Adresse verteilen.

Tipp: Motivieren Sie Ihre Kinder, einige ihrer Spielsachen auszusortieren und an Hilfsorganisationen abzugeben. Erklären Sie ihnen, dass es viele Kinder gibt, die weder Puppen, noch Spielzeugautos oder Teddybären besitzen. Am Besten auch gleich die Kinderkleidung spenden, die nicht mehr passt. Angenehmer Nebeneffekt: das Umzugsvolumen verringert sich ein wenig.

Der Umzug mit Kleinkindern

Umzüge mit Kleinkindern bis hin zum schulfähigen Alter sind weitgehend unproblematisch. Solange die Eltern in der Nähe sind, fühlen sich Kinder geborgen. Dennoch schadet eine gewisse Vorbereitung nicht. Lassen sie am Umzugstag ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt. Unter Umständen ist es ratsamer sie während des Transports von Umzugsgütern bei Verwandten oder Freunden abzugeben. So vermeiden Sie unnötigen Stress für beide Seiten, Kinder und Eltern.

Spielsachen: Erklären Sie den Kleinen, dass sie ihnen die Spielsachen nicht wegnehmen, sondern das Einpacken in Kartons nur vorübergehend ist. Lieblingskuscheltiere und Kinder überstehen Umzüge am Besten gemeinsam, sozusagen Arm in Arm.

Hinweis: Umzüge sind keine idealen Momente, um für das sowieso ungewohnte Kinderzimmer völlig neue Möbel zu kaufen. Sonst würden Bezugspunkte, wie das vertraute Bettchen oder sonstige Möbel fehlen, die den Kindern Geborgenheit vermitteln.

Little child boy
Portrait of cheerful school kid standing against chalkboard

Schulkinder

Wann ist der ideale Zeitpunkt für den Schulwechsel gekommen? Oftmals gibt es gar keine Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen, da der Umzugstermin fest vorgegeben ist. Eingewöhnungsphasen von bis zu sechs Wochen in der neuen Schule sind nicht ungewöhnlich. Schließlich müssen die Kinder nicht nur neue Freundschaften schließen und sich an die Lehrer gewöhnen, sondern eventuell auch auf andere Lehrpläne einstellen.

Offene Türen : Erlauben Sie Ihren Kindern, ihre Schulkameraden nach Hause einzuladen. So lernen auch Sie gleich die neuen Freunde kennen.

Hobbys : Vielleicht ein guter Zeitpunkt, der Tochter die lang ersehnten Reitstunden zu erlauben oder den Sohn endlich im Fußballverein anzumelden. So sind die Kinder abgelenkt, schließen neue Bekanntschaften und kommen leichter über die Trennung von gewohnter Umgebung und alten Freunden weg.

Jugendliche

Verständnis für den Umzug und die damit verbundenen Veränderungen wird bei den „Großen“ nicht selten vorausgesetzt. Tatsächlich verstehen Jugendliche eher die Gründe, die einen Umzug erforderlich machen, dennoch kann sie die neue Lebenssituation ganz schnell überfordern. Insbesondere in der Pubertät sind Teenager sehr auf ihren Freundeskreis fixiert und finden eher schwer Anschluss an eine neue Clique. Hinzu kommen womöglich Schwierigkeiten in der Schule und Auseinandersetzungen jeglicher Art sind somit vorprogrammiert.

Toleranz: Überlassen Sie, soweit wie möglich, die Gestaltung der Jugendzimmer Ihren Kindern – auch wenn das nicht unbedingt Ihren eigenen Geschmack trifft. Wenigstens fühlen sich die Teenager dann in den eigenen vier Wänden wohl.

Kommunikation: Telefon, Handy, Computer – heutzutage ist es kein Problem mit den Freunden in der alten Heimat in Kontakt zu bleiben. Aber Vorsicht, schnell steigen die damit verbundenen Kosten ins unermessliche. In diesem Fall ist Vertrauen gut, etwas Kontrolle ab und zu aber besser.

Nachhilfe: Wird aufgrund eines Schulwechsels wegen Umzug Nachhilfeunterricht für Ihre Kinder erforderlich, kann dieser bis zu einer Höhe von 1.349 Euro pro Kind geltend gemacht werden (vgl. § 9 Abs. 2 Bundesumzugskostengesetz/BUKG). Bis zur Hälfte dieses Betrages werden die Ausgaben voll berücksichtigt, darüber hinaus nur noch zu drei Viertel.

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Was muss ich bei einer Kündigung beachten?

Kündigung einer Wohnung

House key hanging from the doorknob.

So kommen Sie problemlos aus Ihrem Mietvertrag

Wenn Sie Ihren Auszug aus einer Mietwohnung planen, müssen Sie diese kündigen. Das ist soweit logisch. Allerdings gibt es die ein oder andere Feinheit, die es bei der Kündigung eines Mietverhältnisses zu beachten gibt. Bei einer fehlerhaften Kündigung riskieren Sie im schlimmsten Fall sogar, dass ihr Mietverhältnis nach dem beabsichtigten Kündigungsdatum weiterläuft. Die Umzugsexperten vom Umzugsunternehmen Hannover verraten Ihnen, wie Sie reibungslos aus Ihrem Mietverhältnis herauskommen.

Firmenumzug

Das wichtigste im Überblick

  • Ein unbefristetes Mietverhältnis hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine kürzere Frist kann im Mietvertrag vereinbart werden, eine längere hingegen nicht.
  • Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um drei Monate später gültig zu sein.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Wenn Ihr Vermieter Ihnen kündigen will, so geht das nur in Ausnahmefällen. Die Kündigungsfrist richtet sich dann nach der Länge Ihres Mietverhältnisses.

Kündigen Sie immer schriftlich!

Die Form für die Kündigung ist vorgeschrieben. Sie muss schriftlich auf Papier sowie mit eigenhändiger Unterschrift aller Hauptmieter erfolgen. Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, dass Ihre Kündigung beim Vermieter ankommt, sollten Sie diese als Einschreiben versenden. Die sicherste Variante ist dabei das Einschreiben mit Rückschein. Dabei übergibt der Zusteller die Sendung persönlich an den Vermieter und lässt sich den Empfang per Unterschrift quittieren. Sie erhalten dann eine Bestätigung über den Zugang.

Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben oder selber in den Briefkasten des Vermieters einwerfen wollen, sollten Sie dabei mindestens von zwei Zeugen begleitet werden. Bei der persönlichen Übergabe sollten Sie sich den Empfang der Kündigung von Ihrem Vermieter schriftlich bestätigen lassen.

Sollte das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter bereits beschädigt sein und Sie einen absolut rechtssicheren Beweis für den Zugang der Kündigung haben wollen, dann können Sie das Schriftstück auch von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet zwar eine Gebühr, aber diese hält sich in Grenzen.

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Das muss ins Kündigungsschreiben

Grundsätzlich genügt für Ihre Kündigung ein formloses Schreiben, indem Sie Ihren Wunsch zum Ausdruck bringen, das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bei mehreren Hauptmietern ist erforderlich, dass jeder einzeln unterschreibt.

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Rechtstreit vermeiden. Folgendende Angaben sollten in Ihre Kündigung:

  • Adresse der gekündigten Wohnung
  • Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
  • Kündigungsgrund: Dies ist bei ordentlichen Kündigungen zwar nicht verpflichtend, aber gerade bei längeren Mietverhältnissen sind ein paar erläuternde Worte dem Vermieter gegenüber fair
  • Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung nebst Termin zu bestätigen

KÜNDIGUNGSFRISTEN: DAS MÜSSEN SIE BEACHTEN

Wenn Sie wissen, wann Sie ausziehen wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Kündigungsfristen zu beachten, um finanzielle Belastungen durch doppelte Mietzahlungen zu vermeiden. Generell gibt es für unbefristeten Mietverträgen eine gesetzliche Vorschrift für die Kündigungsfrist: Wenn Ihr Kündigungsschreiben beim Vermieter bis zum dritte Werktag des Monats zugegangen ist, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des übernächsten Monats gültig. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Zugang an, nicht auf den Poststempel. Unter bestimmten Bedingungen sind jedoch Ausnahmen von den drei Monaten möglich:

  1. Kündigungsverzicht: Besonders in höherpreisigen Wohngegenden ist es durchaus nicht unüblich, einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren. Dieser gilt immer für alle Parteien (wenngleich Ihr Vermieter Ihnen sowieso nur unter bestimmten Bedingungen kündigen kann) und kann maximal für einen Zeitraum von vier Jahren vereinbart werden. Dabei gilt, dass die Klausel es ermöglichen muss, dass das Mietverhältnis spätestens nach vier Jahren enden kann und nicht, dass frühestens nach vier Jahren gekündigt werden kann. Sollte Ihr Mietvertrag eine Klausel enthalten, die die Kündigung frühestens nach vier Jahren erlaubt, ist diese ungültig und sie können auch vor Ablauf der Wartezeit jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen.
  2. Staffelmiete In der Regel werden Staffelmieten mit einem Kündigungsverzicht verbunden.
  3. Qualifizierter Zeitmietvertrag: Auch ein Zeitmietvertrag, also ein Vertrag, bei dem beide Parteien vereinbaren, dass das Mietverhältnis nach einer bestimmten Zeit nicht mehr fortgeführt wird, wird oft mit einem Verzicht auf die Kündigung kombiniert. Solch ein Zeitvertrag muss jedoch qualifiziert sein, das heißt, der Vermieter muss im Vertrag bereits den Grund benennen, warum er das Mietverhältnis nur auf Zeit abschließen will. Fehlt dieser Grund, ist das Mietverhältnis unbefristet gültig.
  4. Individuelle Vereinbarungen: Sie können mit Ihrem Vermieter im Mietvertrag von der dreimonatigen Frist abweichende Vereinbarungen treffen. Dabei dürfen Sie als Mieter jedoch nicht benachteiligt werden – eine Verlängerung der gesetzlichen Frist ist daher nicht möglich.

Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Auflösungsvertrag statt Kündigung: Trotz der gesetzlichen Kündigungsfrist können Sie sich mit Ihrem Vermieter auch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags einigen. In diesem Fall machen Sie und Ihr Vermieter einen Vertrag, in dem das Mietverhältnis und der bestehende Mietvertrag aufgehoben werden. Allerdings müssen damit (im Gegensatz zu einer Kündigung) beide Parteien einverstanden sein. Ihre Chancen auf eine Einigung stehen besonders gut, wenn Sie Ihrem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter diesen Vorschlag akzeptiert.

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DIE FRISTLOSE KÜNDIGUNG ALS SONDERFALL

Unter bestimmten Bedingungen können Sie die gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen komplett ignorieren und mit sofortiger Wirkung kündigen. Man spricht dann von einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung.

Vorsicht: Nach der fristlosen Kündigung muss Ihr Vermieter Ihnen zwar ausreichend Zeit für den Auszug geben, es gibt aber kein Gesetz, dass die Länge dieser Zeit regelt. Sprechen Sie eine fristlose Kündigung deshalb erst dann aus, wenn Sie wirklich ausziehen wollen und eine neue Wohnung haben.Als Gründe für eine solche Kündigung gelten insbesondere:

  • Die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung ist nicht möglich
    Typische Beispiele hierfür wären eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Übergabe der Wohnung, ein plötzlicher Austausch der Schlösser durch den Vermieter im Streitfall oder anderweitige Umstände, die die Wohnung unbewohnbar machen und die Sie nicht zu vertreten haben.
  • Gesundheitsgefährdender Zustand der Mietwohnung:
    Eine Wohnung ist dann in einem gesundheitsgefährdenden Zustand, wenn Sie nicht bewohnt werden kann, ohne dass erhebliche gesundheitliche Schäden drohen. Übermäßiger Schimmelbefall oder giftige Baustoffe können eine solche Gesundheitsgefährdung auslösen. Auch ein langfristiger Ausfall der Heizung im Winter kann in Extremfällen zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Problematisch ist, dass Sie den gesundheitsgefährdenden Zustand der Wohnung im Zweifel beweisen müssen. Im Streitfall ist dies in der Regel nur mit Hilfe eines Sachverständigen möglich, was Kosten verursacht, die Sie vorerst selbst tragen müssen. Nur wenn sich letztlich herausstellt, dass die Kündigung berechtigt war, haben Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch Ihren Vermieter. Eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung birgt daher immer ein nicht unerhebliches Kostenrisiko und sollte deshalb nicht ohne die Beratung durch einen Fachanwalt oder Mieterverein ausgesprochen werden.
  • Schwerwiegende Pflichtverletzung durch den Vermieter
    Wenn Ihr Vermieter seine vertraglichen Pflichten sowie Nebenpflichten schwer verletzt, berechtigt Sie das ebenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung. Schwerwiegende Pflichtverletzungen sind unter anderem das unbefugte Eindringen in die gemietete Wohnung, vorsätzlicher Betrug bei der Nebenkostenabrechnung oder wiederholte grobe Beleidigungen des Mieters durch den Vermieter.
    Achtung: Bevor Sie Ihre Wohnung fristlos kündigen, müssen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Verzichten können Sie auf diese Frist nur, wenn der Vermieter zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Mängel nicht beseitigen will. Bei groben Beleidigungen, versuchtem Betrug in der Nebenkostenabrechnung oder vergleichbaren Fällen, in denen das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter stark erschüttert ist, können Sie ebenfalls auf die Fristsetzung verzichten.

VERMIETER IGNORIERT DIE KÜNDIGUNG: WAS NUN?

Wenn das Verhältnis mit Ihrem Vermieter nicht mehr das beste war, kann es vorkommen, dass er Ihre Kündigung ignoriert oder Ihr Einschreiben gar nicht erst annimmt. In letzterem Fall erhalten Sie eine Bestätigung durch die Post, dass der Vermieter das Anschreiben nicht angenommen hat oder zurückgehen ließ. Heben Sie diese auf, denn in diesem Fall beginnt die Frist mit der Verweigerung der ersten Kündigung. Sollte der Vermieter die Kündigung partout nicht annehmen wollen, können Sie auf einen Gerichtsvollzieher zurückgreifen.

SO BEENDEN SIE IHR MIETVERHÄLTNIS RICHTIG

Auch Sie als Mieter haben nach erfolgter Kündigungsfrist Pflichten. So müssen Sie die Wohnung nach Ablauf der Pflicht übergeben. Bestehen Sie auf eine Wohnungsübergabe, bei der Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen. Wenn Sie zu spät ausziehen, kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen. Im schlimmsten Fall scheitert wegen Ihres verspäteten Auszugs eine Nachvermietung, was für Sie in der Regel sehr teuer wird. Achten Sie daher darauf, sich nach der Kündigung auch an das Auszugsdatum zu halten.

pensive retired man thinking while holding walking stick
Packing time

Die Vorbereitung von Möbeln für den Umzug

Möbel vorbereiten

Delivery man with package near the house

1. Machen Sie sich einen Plan

Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Möbel mit an den neuen Wohnort sollen, wie sie transportiert werden und ob sie auseinandergebaut werden müssen. Letzteres ist insbesondere wichtig für Möbel, die nicht durch Türen oder das Treppenhaus passen, kann aber auch eine Rolle spielen, wenn Sie im Umzugsfahrzeug Platz schaffen wollen. Auch Möbel, die beim Transport zu Schaden kommen könnten, sollten auseinandergebaut werden. Sie können diese Gelegenheit auch nutzen, um eventuell das ein oder andere Möbelstück zu entsorgen.

  • Zeitplan: Genaue Planung ist unerlässlich Die Zeit für den Abbau sollte im Umzugsplan mit einkalkuliert werden. Nehmen Sie sich je nach Aufwand ein oder zwei Tage Zeit, um die Möbel so gut wie möglich auf den Umzugstermin vorbereiten zu können. Die Möbel erst am Umzugstermin auseinanderzubauen, ist eine denkbar schlechte Idee – Stress wäre vorprogrammiert.
  • Überprüfen Sie Ihre Werkzeugkiste: Wenn Sie vor einem Möbelstück stehen und feststellen, dass Sie nicht das richtige Werkzeug zur Hand haben, kann das nicht nur sehr nervig, sondern auch ein echter Zeitfresser sein. Überprüfen Sie daher vor dem Abbau, dass Sie alle benötigten Werkzeuge besitzen und kaufen Sie diese gegebenenfalls nach.

    Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Wenn Sie für den Abbau Elektrowerkzeuge benötigen, die Sie nicht extra kaufen wollen, können Sie diese in jedem Baumarkt verhältnismäßig kostengünstig ausleihen.
  • Packmaterial: Gut verpackt ist halb gewonnen Wenn Möbel beim Umzug beim Umzug beschädigt werden oder gar ganz kaputt gehen, ist das mehr als ärgerlich. Besorgen Sie daher ausreichend und vor allem auch geeignetes Verpackungsmaterial. Schätzen Sie den Bedarf im Vorfeld ab und besorgen Sie das Material im Baumarkt, um es für den Abbau vorrätig zu haben.

2. Der Abbau: Wenn es ans Eingemachte geht

Beim Abbauen sollten Sie am besten mit schweren, großen Möbeln beginnen, deren Demontage zahlreiche Schritte benötigt. Beachten Sie dabei, dass es gegebenenfalls Sinn ergeben kann, Möbelstücke nur so weit auseinanderzubauen, dass Sie durch die Türen und das Treppenhaus passen.

Wichtige Tipps für den Möbelabbau:

  • Je nach Komplexität des jeweiligen Möbelstückes und Ihrem handwerklichen Geschick sollten Sie in Erwägung ziehen, die einzelnen Schritte während des Abbauens fotografisch festzuhalten. So stellen Sie sicher, dass Sie am Ende alles wieder richtig zusammenbauen können.
  • Auch eine Etikettierung der einzelnen Teile kann sinnvoll sein. Wählen Sie aussagekräftige Beschriftungen wie „Bett links“ oder „Schranktür rechts“, um später Verwirrung zu vermeiden.
  • Vermeiden Sie, Schubladen und Türen mit Klebeband zu fixieren. Das kann unschöne Klebereste ergeben, die aufwändig entfernt werden müssen. Im schlimmsten Fall kann sogar die Oberfläche beschädigt werden. Stattdessen können Sie die Schubladen und Türe entfernen, mit Luftpolsterfolie umwickeln und gesondert transportieren. Besonders bei Glas- oder Spiegeltüren ist Vorsicht geboten.
  • Schrauben und andere Kleinteile kommen in verschließbare Plastiktüten oder besser noch kleine Plastikdosen. Eine ordentliche Beschriftung verhindert auch hier, dass Sie später nicht mehr wissen, zu welchem Möbelstück die Schrauben gehören.
  • 3. Möbel verpacken und transportieren

    Beim Verpacken der Möbel ist das wichtigste Ziel, diese vor Kratzen und anderen Beschädigungen zu schützen. Außerdem kann eine sorgfältige Verpackung die Möbelstücke davor schützen, während des Transports schmutzig zu werden. Luftpolsterfolie, Decken und Wellpappe sind dabei wichtige Helfer.

    Sie sollten darauf achten, Eckkanten beim Verpacken besonders gut mit Pappe oder Polsterfolie zu schützen. Große Spiegel oder Glastüren können zum Schutz in einem selbstgebauten Holzrahmen befestigt werden.

    Für größere Möbelstücke, die nicht zerlegt werden können, können Sie im Baumarkt Möbelhüllen erstehen.

    So beladen Sie den Umzugstransporter

    Auch beim Beladen des Transporters sollten Sie ein paar Dinge beachten. Große und schwere Gegenstände sind zuerst dran und sollten mit Gurten an der Wand fixiert werden. Sehr sperrige Möbelstücke wie Couches nehmen am wenigsten Platz weg, wenn sie vertikal eingeladen werden. Zerbrechliche Gegenstände können Sie mit Kissen, Matratzen und andere Polster schützen. So können Sie einen Spiegel oder eine Glastür etwa zwischen zwei Matratzen klemmen, um Beschädigungen zu vermeiden.

  • Stress vermeiden: Beauftragen Sie das Umzugsunternehmen Hannover

    Ein Umzug bedeutet immer eine Menge Stress. Wenn Sie diesen Stress minimieren und sich nicht mit dem Transport Ihrer Möbel abgeben wollen, finden Sie im Umzugsunternehmen Hannover einen verlässlichen Partner. Auf Wunsch übernehmen wir nicht nur den Transport Ihrer Möbel, sondern bauen diese auch ab und verpacken Sie. Wir behandeln Ihre Möbel mit professioneller Sorgfalt, und sollte doch etwas beschädigt werden, sind die Möbelstücke über unsere Transportversicherung versichert.

Holding keys with house keychain

Die reibungslose Wohnungsübergabe

Wohnungsübergabe und das Übergabeprotokoll

Just moved in a new apartment. Cheerful young man holding an opened cardboard box and smiling at camera while more carton boxes laying on background

Nicht selten kommt es nach dem Auszug aus einer Mietwohnung zum Streit mit dem Vermieter. Streitgegenstand sind hierbei in der Regel Reparaturen, Energiekosten oder aber auch die Anzahl der vergebenen Schlüssel. Wenn Sie solchen Konflikten von vornherein vorbeugen wollen, ist ein ausführliches und aussagekräftiges Übergabeprotokoll Pflicht. Ein solches Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Sie sollten aber in jedem Fall bei der Übergabe darauf bestehen. Es hilft, im Streitfall Unklarheiten zu klären und kann im Extremfall auch als Beweismittel vor Gericht dienen. Unsere Umzugsexperten haben in diesem Ratgeber alle wichtigen Informationen rund um das Thema Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll zusammengestellt.

Holding keys with house keychain

Das gehört ins Übergabeprotokoll

  • Zählerstände: Sämtliche Zähler müssen abgelesen und ihre Stände im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Im Idealfall dokumentieren Sie die Zählerstände auch fotografisch.
  • Schlüssel: Auch die Anzahl der Schlüssel, die Sie beim Auszug übergeben oder beim Einzug erhalten, sollte festgehalten werden. Wenn Sie einziehen, prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Protokolls, ob die berlassenen Schlüssel auch wirklich in das Schloss passen, für das sie vorgesehen sind.
  • Mängel: Wenn Sie bei der Übergabe Mängel feststellen, sollten diese detailliert im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Auch hier sollten Sie Fotos anfertigen.
  • Zustand und Anstrich der Tapeten sollten ebenfalls vermerkt werden.
  • Gleiches gilt für den Zustand von Fenstern, Türen und Schlössern sowie Bödenbelägen und Wandfliesen.
  • Testen Sie auch sämtliche Steckdosen, Wasserhähne, Duschen, Toilettenspülungen und Heizkörper auf Ihre Funktion.
  • Achten Sie außerdem auf Schimmelbildung, speziell im Bad.
  • Sollte der Vermieter beim Einzug Zusagen bezüglich kommender Reparaturen oder Renovierungen machen, nehmen Sie diese in das Übergabeprotokoll mit auf.

Wohnungsübergabe: So machen Sie es richtig

Das Protokoll zur Wohnungsübergabe sollte beim Ein- und Auszug angefertigt werden. Und zwar möglichst dann, wenn die Möbel und der Hausrat bereits aus- oder noch nicht eingeräumt wurden. Sie können gegenüber Ihrem Vermieter allerdings nicht auf ein Übergabeprotokoll bestehen oder seine Unterschrift einfordern. Wenn Ihr Vermieter an schriftlichen Protokollierung nicht interessiert ist, können und sollten Sie einen neutralen Zeugen hinzuziehen und die Übergabe mit dessen Hilfe schriftlich protokollieren. Und auch wenn der Vermieter gewillt ist, das Übergabeprotokoll zu unterschreiben, ist es sinnvoll, einen Zeugen hinzuzuziehen.

Planen Sie für die Wohnungsübergabe ausreichend Zeit ein und nehmen Sie sich diese auch – das gilt auch dann, wenn der Vermieter oder Makler Sie zur Eile antreibt. Denn je genauer das Übergabeprotokoll letztlich ist, desto hilfreicher ist es bei späteren Streitigkeiten mir dem Vermieter.

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Wohnungsübergabe beim Umzug: So bereiten Sie die Wohnung vor.

Für die Übergabe einer Wohnung nach dem Auszug gilt der Grundsatz, dass die Wohnung aussehen muss wie zum Bezugszeitpunkt. Das bedeutet unter anderem, dass Sie alle Einbauten, die Sie angebracht haben, wieder entfernen müssen – egal, ob es sich um eine Markise, einen Einbauschrank oder sogar um eine Einbauküche handelt. Rein rechtlich betrachtet muss alles vor der Übergabe ausgebaut werden.

Tipp: Wenn Sie einige Ihrer Einbauten aus der alten Wohnung nicht mitnehmen wollen, ist es so gut wie immer erfolgversprechend, das Gespräch mit ihrem Vermieter zu suchen. Schließlich werten die meisten Einbauten eine Wohnung nur auf. Teure Installationen wie etwa eine Einbauküche können Sie auch oft an den Vermieter oder ggf. an Ihren Nachmieter verkaufen.
Wenn im Mietvertrag eine gründlichere Reinigung wie etwa die gründliche Reinigung eines Teppichbodens vereinbart wurde, müssen Sie sich an diese Vereinbarung halten.

Tipp: Selbst wenn der Mietvertrag keine Vereinbarung bezüglich der Reinigung der Wohnung enthält, kann es sich lohnen, gründlich zu putzen. Denn bei einer sauberen Wohnung ist der Vermieter häufiger dazu geneigt, über kleinere Mängel an der Mietsache hinwegzusetzen.

Was kleinere Abnutzungen wie etwa Kratzer im Parkett oder Kalk in der Dusche angeht, so gelten diese als mit der Miete abgeglichen und müssen nicht behoben werden. Anders sieht es aus, wenn ein Schaden durch „unsachgemäße Behandlung“ entstand. Solche Schäden müssen Sie beheben oder bezahlen. Typische Beispiele sind etwa Brandlöcher oder andere größere Schäden im Parkett.

Achtung: Wenn Sie Schäden verursacht haben und bezahlen müssen, darf der Vermieter Ihnen nur den sogenannten Zeitwert berechnen, nicht den Neuwert. Dabei handelt es sich um einen Anteil des Neuwerts, gemessen an der Lebensdauer des beschädigten Gegenstandes.

 

Renovieren und Schönheitsreperaturen

Ein häufiges Streitthema beim Beenden eines Mietvertrags ist Art und Umfang der Renovierungen, die der Mieter durchführen muss. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für das Instandhalten der Wohnung Vermieter. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sogenannte „Schönheitsreparaturen“ auf den Mieter abzuwälzen. Zur Frage, wie und wann Sie als Mieter dazu verpflichtet werden können, Schönheitsreparaturen durchzuführen, haben unsere Experten einen umfassenden Ratgeber verfasst.

Nach dem Einzug: Verdeckte Mängel richtig beanstanden

 

Neben den Mängeln, die Sie bei der Übergabe kurz vor dem Einzug in eine neue Wohnung entdecken und die der Vermieter im Anschluss beheben muss, gibt es auch Mängel, die bei der Übergabe zwar bestanden, aber nicht entdeckt und beanstandet wurden und die der Vermieter dennoch beheben muss. Derartige Mängel bezeichnet man als verdeckte Mängel.

Typische Beispiele für verdeckte Mängel sind etwa eine defekte Heizung, die bei der Übergabe im Sommer nicht entdeckt werden konnte oder eine Schimmelbildung, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich war.

Sollten Sie einen solchen verdeckten Mangel finden, müssen Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren und auffordern, den Mangel zu beseitigen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dabei müssen Sie dem Vermieter eine ausreichende Frist einräumen, um den Mangel beheben zu können. Sollte der Mangel den Wohnwert beeinträchtigen, können Sie zwischenzeitlich bis zu seiner Beseitigung die Miete mindern.

Achtung: Melden Sie jeden Mangel umgehend den Vermieter, auch wenn Sie persönlich der Meinung sind, mit der entstehenden Beeinträchtigung leben zu können. Wenn Sie darauf verzichten, können Sie beim Auszug oder bei einer anderweitigen Entdeckung des Mangels durch den Vermieter haftbar gemacht werden.

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DARF DER VERMIETER DIE KAUTION ZURÜCKBEHALTEN?

Auch die Rückzahlung der Kaution ist ein beliebter Streitpunkt zwischen Mietern und ihrem ehemaligen Vermieter. Natürlich liegt es in Ihrem Interesse, Ihre Kaution so schnell es geht zurückzubekommen. Dem Gegenüber steht das Interesse des Vermieters, aus der Kaution eventuell noch anfallende Kosten zu begleichen. Aus diesem Grund darf Ihr Vermieter einen Teil der Kaution für gegebenenfalls anfallende Reparaturen und noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen einbehalten – allerdings nicht länger als sechs Monate.

Tipp: Wenn im Übergabeprotokoll keine zu behebenden Mängel vermerkt sind, minimiert sich der Anteil der Kaution, die der Vermieter einbehalten kann. Schließlich sind dann nur noch Kosten aus einer eventuell ausstehenden Nebenkostenabrechnung zu erwarten.

 

 

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Die Checkliste für Umzüge

Checkliste für Firmenumzug oder Behördenumzug

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So behalten Sie den Überblick

Ein Umzug ist an und für sich schon keine Kleinigkeit. Vieles will bedacht werden: Von der Organisation im Vorfeld über das Kistenpacken bis hin zum Stress am Umzugstag und kurz danach. Wenn es dann auch noch darum geht, mit einer ganzen Firma umzuziehen, wird es nochmal deutlich stressiger. Umso wichtiger, sich für so ein Vorhaben echte Profis an die Seite zu holen. Wir vom Umzugsunternehmen Hannover blicken auf jahrelange Erfahrung mit Firmenumzügen zurück und helfen Ihnen gerne, auch den Umzug Ihres Unternehmens perfekt über die Bühne zu bringen. Mit unserer Checkliste für Firmenumzüge behalten Sie in jeder Phase des Umzugs den Überblick und stellen sicher, dass nichts auf der Strecke bleibt. Kontaktieren Sie das Umzugsunternehmen Hannover für ein unverbindliches Angebot für Ihren Firmen- oder Behördenumzug.

Firmenumzug

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter so früh wie möglich.

Ohne die Hilfe Ihrer Mitarbeiter stehen Sie auf verlorenem Posten. Deshalb gilt: Je früher Sie Ihre Mitarbeiter informieren, desto besser. Je nach Größe des Unternehmens kann dies per Rundmail oder aber vorzugsweise persönlich im Rahmen eines Teamtreffens geschehen. Denken Sie vor allem daran, den Betriebsrat zu informieren.

Außerdem sollten Sie Ihren Mitarbeitern klar machen, dass Sie ein offenes Ohr für ihre Bedürfnisse und Sorgen haben. Bieten Sie Gesprächstermine an. Wenn der neue Standort in größerer Entfernung zum alten liegt, sollten Sie ebenso einkalkulieren, dass der ein oder andere Mitarbeiter den Umzug nicht mitmachen und kündigen wird.

Sechs bis neun Monate vor dem Umzug

  • Kündigen Sie Ihr Mietverhältnis: Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge im Gewerbebereich beträgt sechs Monate. Denken Sie also daran, ihren aktuellen Mietvertrag frühzeitig zu kündigen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Außerdem können Sie die Gelegenheit nutzen, rechtzeitig Termine für die Übergabe und die Abrechnung der Betriebskosten zu vereinbaren.
  • Erstellen Sie einen Zeitplan: Gute Planung ist das A und O in Sachen Firmenumzug. Unsere Umzugsberater helfen Ihnen gerne dabei, einen genauen Zeitplan zu erstellen, in dem alle logistischen Schritte und wichtige Termine berücksichtigt werden. Legen Sie dabei auch den Umzugstermin frühzeitig fest. Am besten wählen Sie ein Datum mit voraussichtlich geringem Arbeitsaufkommen, um den Ausfall so gering wie möglich zu halten.
  • Delegieren Sie Aufgaben: Wenn Sie alles selber organisieren und erledigen wollen, artet das schnell in Stress auf. Delegieren Sie deshalb einzelne Aufgaben an Mitarbeiter. Wenn Sie wollen, können Sie natürlich auch eine Person oder ein Team für die Organisation des kompletten Umzugs bestimmen.
  • Machen Sie eine Inventur: Bei Umzügen geht schnell mal was verloren. Um die Wahrscheinlichkeit dafür zu minimieren, sollten Sie eine sorgfältige Inventur machen – sowohl vom Lagerbestand als auch von allen wichtigen Einrichtungsgegenständen und Geräten. Nutzen Sie diese Gelegenheit auch, um alte Möbel, nicht mehr benötigte Unterlagen (Aufbewahrungsfristen beachten) oder ähnliches zu entsorgen.
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Planen Sie Spezialtransporte

Wir übernehmen gerne den Großteil Ihres Firmenumzugs für Sie. Für sperrige und schwere Geräte oder Tresore sowie für eine hochwertige EDV-Anlage benötigen Sie jedoch spezielle Transportfirmen. Klären Sie mit unseren Umzugsexperten, ob solche Spezialfirmen benötigt werden und beauftragen Sie diese frühzeitig. Teilen Sie uns außerdem die Kontaktdaten der beauftragten Firmen mit, damit wir den Umzug besser koordinieren können.

Drei Monate vor dem Umzug

  • Vergeben Sie Etiketten: Etikettieren Sie wenn möglich alle Einrichtungsgegenstände mit Aufklebern, die anzeigen, in welche Etage, welches Zimmer und an welchen Arbeitsplatz die Gegenstände gehören. So erleichtern Sie sich die Einrichtung Ihrer neuen Räumlichkeiten erheblich.
  • Informieren Sie Ihre Geschäftspartner: Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner sollten jetzt über den Umzug informiert werden. Teilen Sie in einem Rundschreiben die neue Adresse, den Termin des Umzugs sowie geänderte Kontaktdaten mit. Außerdem sollten Ihre Mitarbeiter einen Hinweis auf den Umzug in ihre E-Mail-Signatur integrieren.
  • Datensicherung: Nichts ist ärgerlicher, als wenn im Zuge des Umzugs wichtige Daten verloren gehen. Achten Sie daher auf eine professionelle Datensicherung. Diese können Sie, falls ein solcher existiert, von Ihrem hauseigenen IT-Service durchführen lassen. Anderenfalls beauftragen Sie eine Fremdfirma.
  • Informieren Sie Telekommunikations- und Stromanbieter: Koordinieren Sie den Ortswechsel mit den Anbietern Ihrer Telekommunikationsinfrastruktur sowie Ihrer Energieversorgung. Kündigen Sie gegebenenfalls die Verträge, falls Sie einen Wechsel vornehmen wollen. Tipp: Wenn Sie nach Ihrem Umzug in einen teureren Tarif wechseln müssten, steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu.
  • Besorgen Sie neue Visitenkarten und neues Briefpapier: Denken Sie auch daran, neues Werbematerial wie Prospekte oder Kugelschreiber anfertigen zu lassen.
  • Lassen Sie bestehende Adresseinträge ändern: Informieren Sie Institutionen wie das Finanzamt, das Amtsgericht, Ihre Versicherungen, die Krankenkassen, die IHK und Ihre Bank oder Banken über Ihren Umzug und teilen Sie das Umzugsdatum sowie die neue Adresse mit. Vergessen Sie eventuell bestehende Zeitungs- und Zeitschriftenabos nicht und lassen Sie Einträge in Telefon- und Branchenverzeichnissen ändern.
  • Leiten Sie Ihre Post um: Stellen Sie Nachsendeaufträge bei der deutschen Post und anderen Post-Anbietern. So werden an die alte Adresse verschickte Sendungen ab dem gewählten Datum an Ihr neues Büro umgeleitet und die Absender erhalten eine Umzugsbenachrichtigung.
  • Planen Sie Renovierungen: Je nach Zustand der Räumlichkeiten müssen oder sollten Sie sowohl an Ihrem alten als auch an Ihrem neuen Firmensitz Renovierungsarbeiten durchführen. Holen Sie hierfür Angebote von Handwerkern ein und planen Sie mit einem großzügigen Vorlauf.
  • Planen Sie die Anordnung der Arbeitsplätze: Der neue Firmensitz und der Umzug gibt Ihnen Gelegenheit, gegebenenfalls Arbeitsabläufe zu optimieren und die Wünsche Ihrer Mitarbeiter einfließen zu lassen.
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Am Umzugstag

  • Vorschäden protokollieren: Überprüfen Sie vor dem Beginn des Umzugs die Treppenhäuser am alten und neuen Standort. Dokumentieren Sie bereits bestehende Schäden am besten fotografisch. Prüfen Sie außerdem, ob die Zufahrtswege frei sind und die Stromzufuhr sichergestellt ist.
  • Stehen Sie für Rücksprachen zur Verfügung: Während des Umzugs sollten Sie oder ein vorher bestimmter Mitarbeiter ständig anwesend sein, um unseren Umzugsteam für Nachfragen zur Verfügung zu stehen.
  • Überwachen Sie den Umzug auch am neuen Firmensitz: Stellen Sie frühzeitig sicher, dass alle Einrichtungsgegenstände am neuen Firmensitz in den richtigen Räumen landen. Je frühzeitiger Sie unsere Mitarbeiter über fehlgeleitete Gegenstände informieren, desto leichter lässt sich die Situation korrigieren.
  • Kontrollieren Sie das Umzugsgut: Prüfen Sie anhand Ihrer vorher erstellten Inventarliste, ob alle Gegenstände am neuen Firmensitz angekommen sind. Prüfen Sie außerdem alles auf Schäden und informieren Sie uns im Schadensfall umgehend, damit wir unsere Versicherung kontaktieren können.
  • Übergabe des alten Firmensitzes: Bestehen Sie auch hier auf ein schriftliches Übergabeprotokoll, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Fertigen Sie fotografische Aufnahmen eventueller Mängel an. Außerdem gehört das Ablesen von Zählerständen zur Übergabe.
  • Richten Sie die neuen Räumlichkeiten ein: Sie sollten ausreichend Zeit für den Aufbau und die Einrichtung Ihrer neuen Firmenräume einplanen. Planen Sie so, dass der Betrieb wenn möglich erst wieder aufgenommen wird, wenn die Einrichtung abgeschlossen ist.
  • Aktualisieren Sie Ihren Online-Auftritt: Jetzt ist es an der Zeit, alle E-Mail-Signaturen endgültig anzupassen. Aktualisieren Sie auch Ihre Kontaktadresse auf Ihrer Website und in sozialen Netzwerken.
  • Sammeln Sie Belege: In der Regel können Sie alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Umzug als Betriebsausgaben absetzen. Sammeln Sie also alle Belege für Ihre Buchhaltung.
  • Feiern Sie Ihren Einstand: Nachdem der Umzug erledigt ist, haben Sie und Ihr Team sich eine kurze Auszeit verdient. Feiern Sie einen ordentlichen Einstand und vergessen Sie nicht, auch eventuelle Nachbarn einzuladen.
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Übernahme der Kosten durch das Jobcenter

Kostenübernahme durch das Jobcenter

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Es liegt in der Natur der Sache, dass Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich auch als Hartz 4 bezeichnet) oft nicht das nötige Kleingeld haben, um einen Umzug zu finanzieren. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass das Jobcenter die Kosten für einen Umzug übernimmt. Die Umzugsberater vom Umzugsunternehmen Hannover beraten Sie gerne, wenn es um die Kostenübernahme eines Umzugs durch den Staat geht.

Firmenumzug

Grundrecht auf Freizügigkeit gilt auch für Leistungsempfänger

Das Recht auf die freie Wahl des Wohn-und Aufenthaltsortes ist in Deutschland als Grundrecht in Artikel 11 des Grundgesetzes normiert. Dieses Grundrecht gilt auch für Empfänger vom Arbeitslosengeld 2. Das Problem: Die Regelsätze reichen in der Regel nicht aus, um die Kosten für einen Umzug zu decken. Wir geben Ihnen in diesem Ratgeber einen Überblick darüber, wann Sie die Kosten für einen Umzug auf das Jobcenter abwälzen können und welche Kosten übernommen werden.

Umzug auf Druck des Jobcenters

Grundsätzlich muss beim Umzug mit Hartz 4 unterschieden werden, ob dieser freiwillig oder auf Druck des Jobcenters erfolgt. Das Jobcenter kann Sie nicht zum Umziehen zwingen. Allerdings kann der Leistungsträger Sie auffordern, zum Zweck der Kostensenkung nach einer günstigeren Wohnung zu suchen, wenn die derzeitige Wohnung aus seiner Sicht nicht angemessen ist. Dies kommt auch nicht selten vor, da die Jobcenter oft wenig zeitgemäße Kriterien anlegen, um die Angemessenheit zu prüfen. Sollten Sie eine solche Aufforderung erhalten und ihr nicht nachkommen, drohen Ihnen finanzielle Nachteile, da das Jobcenter die Mietkosten nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nur noch in Höhe der festgelegten Angemessenheit übernimmt.

Wenn Sie sich aufgrund des Drucks durch eine Aufforderung zur Kostensenkung durch das Jobcenter entscheiden umzuziehen, muss das Jobcenter die Kosten für den Umzug in jedem Fall übernehmen.

Achtung:

Auch wenn Sie aufgrund einer Aufforderung durch das Jobcenter umziehen müssen, begründet dies keinen Grund für ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Ihrem Vermieter. Sie sind daher verpflichtet, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Dies gilt auch, wenn Ihr Mietvertrag einen langfristigen Verzicht auf das Kündigungsrecht enthält.

 

Freiwilliger Umzug: Wann zahlt das Jobcenter?

Auch bei einem freiwilligen Umzug ist es grundsätzlich möglich, dass das Jobcenter die anfallenden Kosten übernimmt. Dies ist dann der Fall, wenn der Umzug aus anderen Gründen erforderlich ist und ohne die Kostenübernahme eine andere Wohnung nicht in angemessener Zeit gefunden werden kann. Ob das Jobcenter die Kostenübernahme anerkennt oder nicht, ist abhängig von einer Überprüfung des für den Umzug angeführten Grundes.

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Ein freiwilliger Umzug muss beim Jobcenter beantragt werden.
Die Beweispflicht für die Notwendigkeit des Umzugs liegt beim Leistungsempfänger. Außerdem sollten Sie beachten, dass das Jobcenter die Kosten für den Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in der Regel nur dann genehmigt, wenn Sie in dieser Stadt ein konkretes Jobangebot haben.

Diese Gründe erkennt das Jobcenter unter anderen für einen freiwilligen Umzug an:

  • Kündigung der alten Wohnung durch den Vermieter
  • Neuer Arbeitsplatz macht einen Umzug notwendig
  • Erhöhter Wohnraumbedarf durch Familienzuwachs
  • Auszug aus der ehelichen Wohnung nach einer Scheidung
  • Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung
  • Auszug aus der elterlichen Wohnung, wenn Sie älter als 25 Jahre sind

Folgende Gründe werden nicht anerkannt:

  • Mietmängel in der alten Wohnung, die beseitigt werden können
  • Auszug aus der elterlichen Wohnung, wenn Sie 25 Jahre alt oder jünger sind (Ausnahmen sind möglich, etwa bei Schwangerschaft oder einem Ausbildungsplatz in einer anderen Stadt)
  • Aussicht auf einen neuen Arbeitsplatz
Firmenumzug

Das müssen Sie bei Umzügen mit Sozialleistungen beachten

Auch wenn Sie eine Zusage für die Kostenübernahme durch das Jobcenter haben, ist nicht garantiert, dass auch die Kosten für ein Umzugsunternehmen getragen werden. Dazu ist das Jobcenter nur verpflichtet, wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage sind, einen selbst organisierten Umzug durchzuführen. Als Gründe wurden in der Vergangenheit etwa hohes Alter, Behinderung oder eine chronische Krankheit anerkannt. Wenn das Jobcenter Ihnen die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen zusichert, müssen Sie drei verschiedene Angebote einholen und einreichen Bei Leistungsgleichheit zwischen den Angeboten sind Sie verpflichtet, sich für die günstigere Option zu entscheiden.

 

 

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Wenn Sie keinen Komplettumzug mit einem Unternehmen genehmigt bekommen, übernimmt das Jobcenter die folgenden Kosten:
– Miete für einen Umzugswagen oder Transporter
– Ausgaben für Umzugskartons und anderes Packmaterial
– verpflichtende Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
– Ggf. Erstausstattung für die Wohnung und benötigte Möbel
– 50 Euro Helferpauschale für Verköstigung und Vergütung von Umzugshelfern
– Kosten für die Mietkaution als zinsloses Darlehen
– In Einzelfällen übernimmt das Arbeitsamt außerdem Kosten für die Wohnungssuche (wie etwa die Kosten für Zeitungsannoncen oder Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen.

Achtung: Die Kosten für eventuell erforderliche Renovierungskosten werden vom Jobcenter nicht übernommen, da es den Hartz-4-Empfängern möglich ist, bereits renovierten Wohnraum zu mieten. Um Kosten zu sparen, sollten Sie derartige Renovierungen daher mit Freunden durchführen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Renovierungen in ihrem neuen Mietvertrag vorgesehen sind.
Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Die Kosten und der Aufwand für einen Umzug hängen auch wesentlich mit der Menge des Umzugsguts zusammen. Scheuen Sie daher nicht, die Gelegenheit für eine Entrümpelung zu nutzen.

Welches Jobcenter ist für Ihren Umzug zuständig?

Wenn Sie in eine andere Stadt umziehen, ergibt sich regelmäßig auch die Zuständigkeit eines anderen Jobcenters. In solchen Fällen werden die den Umzug betreffenden Belange von beiden Jobcentern geteilt bearbeitet.
Altes Jobcenter: Kosten im Rahmen der Wohnungssuche (etwa Inserate) sowie Übernahme der Umzugskosten
Neues Jobcenter: Genehmigung des Umzugsantrags sowie ggf. Übernahme der Mietkaution.

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CHECKLISTE FÜR DEN ANTRAG BEIM JOBCENTER

Der Antrag für die Genehmigung Ihres Umzugs muss in jedem Fall durch sein, bevor Sie den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben. Deshalb sollten Sie bereits Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter aufnehmen, wenn Sie beschließen, umzuziehen. Den Antrag selber stellen sie dann, wenn Sie eine neue Wohnung gefunden haben. Dieser Antrag sollte folgende Informationen enthalten: Dabei sollten Sie alle verfügbaren Belege anfügen. Die für den Antrag notwendigen Formulare stellt Ihnen Ihr Sachbearbeiter zur Verfügung.

Wichtig für den Antrag:

  • Grund für den geplanten Umzug
  • Höhe der zu erwartenden Miete sowie der Nebenkosten
  • Aufstellung der weiteren anfallenden Kosten
  • Adresse der neuen Wohnung
  • Eventuell Gründe, die die Beauftragung eines Umzugsunternehmens rechtfertigen könnten