Wenn der Firmenumzug oder Behördenumzug zur Herausforderung wird
Der Umzug eines ganzen Unternehmens, eines Unternehmenszweigs oder einer Behörde ist immer eine große Aufgabe. Oberste Priorität hat es dabei, dass der Umzug so wenig wie möglich in den laufenden Betrieb eingreift und somit die Ausfallzeiten so gut wie möglich minimiert werden. Das bedeutet: Der Standortwechsel selber soll so schnell es geht vonstatten gehen. Eine detaillierte Planung ist deshalb unerlässlich. Unabhängig von der Größe der Firma oder der Behörde sollten Sie mit dem Umzug immer eine professionelle Umzugsfirma beauftragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Umzug so schnell und effizient wie möglich durchgeführt wird.
So planen Sie den Firmenumzug oder Behördenumzug richtig
Am wichtigsten ist es, die Planung für den Umzug möglichst frühzeitig zu beginnen. Planen Sie mit einem Vorlauf von drei bis vier, besser jedoch sechs Monaten und holen Sie sich so früh wie möglich ein passendes Umzugsunternehmen mit an Bord, das Sie bei der Planung unterstützt.
Ein Firmenumzug oder Behördenumzug ist in der Regel eine größere Aufgabe, bei der viel Umzugsgut von A nach B bewegt werden muss. Entsprechend groß ist auch der organisatorische Aufwand. Je früher Sie sich für die Planung professionelle Hilfe holen, desto weniger Mühe werden Sie selber mit der Planung haben.
Wir vom Umzugsunternehmen Hannover blicken auf Erfahrungen aus zahlreichen Umzügen mit Firmen oder Behörden zurück. Kontaktieren Sie uns, um mit unseren Umzugsberatern einen Besichtigungstermin vor Ort zu vereinbaren und ein unverbindliches Angebot zu erhalten.
Bedenken Sie auch, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde unter Umständen über sensible Datenträger oder teure Geräte verfügt, die nur von Spezialfirmen transportiert werden dürfen. Diese Firmen sind oft über mehrere Monate hinweg ausgebucht, weshalb Sie sich rechtzeitig um die Beauftragung bemühen sollten. Gleiches gilt für Firmen, die auf Datensicherung spezialisiert sind. Hier sollten Sie nichts dem Zufall überlassen- Außerdem sollten Sie bedenken, dass vertrauliche Dokumente und Unterlagen vom restlichen Umzugsgut getrennt transportiert werden sollte. Beginnen Sie frühzeitig, solche Dokumente auszusortieren.
INFORMIEREN SIE MITARBEITER, KUNDEN UND ÄMTER
Sobald der Umzugstermin feststeht, sollten Sie Ihre Mitarbeiter informieren, damit diese sich auf den bevorstehenden Umzug einstellen können. Ziehen Sie dabei auch in Betracht, dass einige Mitarbeiter es vorziehen könnten, sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen, wenn der neue Firmensitz zu weit vom alten entfernt liegt.
Auch Ihre Kunden und Dienstleister sowie relevante Ämter sollten so früh wie möglich informiert werden. Dabei bietet es sich an, als ersten Schritt einen entsprechenden Hinweis in die E-Mail-Signaturen Ihres Unternehmens einzubauen. Kurz vor dem Umzug sollte dann eine Information per Mail oder besser noch schriftlichem Einschreiben versenden.
EDV- UND TELEFONANLAGE: UMZUG ODER AUFRÜSTUNG?
Lassen Sie sich von einem spezialisierten Dienstleister bezüglich Ihrer technischen Infrastruktur, im Speziellen Ihrer EDV- und Telefonanlage beraten. Unter Umständen kann es sich anbieten, die Gelegenheit zu nutzen und statt einem Umzug eine Neuanschaffung in Angriff zu nehmen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, mit Ihrer Anlage umzuziehen, sollten Sie auch diesen Umzug Profis überlassen, falls Sie keinen entsprechend spezialisierten Mitarbeiter haben. Ansonsten besteht das Risiko, dass die Anlagen beschädigt werden und es zu Schäden kommt, die Umsatzeinbußen nach sich ziehen.
Wen müssen Sie über den Firmenumzug informieren:
Vermieter (achten Sie auf Kündigungsfristen, bei gewerblichen Verträgen beträgt diese in der Regel sechs Monate)
Betriebsrat (Wichtig: Dieser muss dem Umzug zustimmen)
Was für die EDV-Anlage gilt, gilt auch für die Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen. Stellen Sie diese auf den Prüfstand, gegebenenfalls mit Hilfe von außen. Sie können den Umzug nutzen, um oft gegangene Wege zu minimieren oder Mitarbeiter räumlich zu trennen, die nicht miteinander auskommen. Beziehen Sie in diesen Prozess Ihre Mitarbeiter mit ein.
NUTZEN SIE DIE GELEGENHEIT ZUM ENTRÜMPELN
Auch in einer Firma oder Behörde sammeln sich über die Jahre hinweg zahlreiche Einrichtungsgegenstände an, die Sie am neuen Standort nicht alle benötigen. Überprüfen Sie außerdem, ob Sie den kompletten Aktenbestand mitnehmen müssen und wollen. Bedenken Sie aber, dass nicht mehr benötigte Akten vernichtet werden sollten. Außerdem sollten Sie beim Ausmisten die gesetzlichen Fristen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen beachten.
DER TAG DES UMZUGES
Selbst wenn Sie Profis mit der Durchführung Ihres Firmen-oder Behördenumzugs beauftragt haben, werden Sie am Tag des Umzugs nicht entspannen können. Sie sollten vor Beginn des Umzugs die Räumlichkeiten am alten und neuen Firmensitz kontrollieren und eventuelle Beschädigungen fotografisch festhalten – insbesondere im Treppenhaus. Fertigen Sie mit Ihrem Vermieter ein ausführliches Übergabeprotokoll an. Außerdem sollten Sie für Fragen des Umzugsunternehmen bereitstehen und den Verlauf des Umzugs von Zeit zu Zeit kontrollieren. Stellen Sie außerdem sicher, dass am alten Standort nichts vergessen und am neuen alle Einrichtungsgegenstände am richtigen Platz landen. Beauftragen Sie für einen der beiden Orte gegebenenfalls einen Vertreter.
WIE VIEL KOSTET EIN FIRMENUMZUG ODER BEHÖRDENUMZUG?
Die Umzugskosten sind von diversen Faktoren abhängig, unter anderem der Größe, Art und Menge des Inventars, der Anzahl der Mitarbeiter und der Art Ihres Unternehmens. Als Richtwert können Sie von etwa 170 Euro pro Mitarbeiter ausgehen, wenn Sie bis zu 15 Mitarbeiter beschäftigen. Wenn es mehr sind, werden etwa 250 Euro pro Mitarbeiter fällig.
IHR FIRMENUMZUG ODER BEHÖRDENUMZUG MIT DEM UMZUGSUNTERNEHMEN HANNOVER
Als etabliertes Umzugsunternehmen im Raum Hannover sind wir Ihnen gerne beim Umzug Ihrer Firma oder Ihrer Behörde behilflich. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Begehung vor Ort an, um die Kosten Ihres Umzugs so gut wie möglich kalkulieren und Ihnen ein Angebot erstellen zu können. Wir unterstützen Sie nicht nur beim Umzug selber, sondern stehen mit unserer Erfahrung auch während der Planung Ihres Umzugs zur Seite. Koordination mit anderen an dem Umzug beteiligten externen Dienstleistern ist für uns selbstverständlich. Wenden Sie sich mit Fragen oder Problemen vertrauensvoll an uns oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an.
Sie wollen bald umziehen und kümmern sich gerade um die Planung des großen Tages? Vertrauen Sie uns – wenn Sie vor und nach dem Umzugstag alles Notwendige zur Hand haben, wird Ihr Umzug viel einfacher ablaufen. Neben den grundlegenden Werkzeugen, die Sie zuhause haben, benötigen Sie oft einige zusätzliche Gegenstände, die Ihnen bei der Durchführung des Umzugs helfen werden. Obwohl viele dieser Werkzeuge klein sind, machen sie einen großen Unterschied, wenn es um die Leichtigkeit und Effizienz eines Haushaltsumzugs geht. Hier sind 14 unentbehrliche Werkzeuge, die Sie bei Ihrem nächsten Umzug bereithalten sollten.
Akkuschrauber
Eine gute Akku-Bohrmaschine ist für eine Vielzahl von Aufgaben nützlich, z. B. zum Bohren von Löchern in der Wand, zum Zusammenbau von Möbeln und zum Anbringen von Regalen, Bildern, Spiegeln oder anderen Gegenständen.
Multi-Bit-Schraubendreher
Für schnelle Arbeiten ist ein Multi-Bit-Schraubendreher ein Muss. Diese Art von Schraubendreher kann mithilfe von Standard Bits für für eine Vielzahl von Aufgaben verwendet werden. Ob Kreuz, Schlitz, Inbus oder Pozidrive – Alles ist möglich.
Laser-Wasserwaage
Eine handgeführte Laser-Wasserwaage ist nicht mehr so teuer, wie man vielleicht denkt. Diese praktischen Umzugs-Werkzeuge sind nützlich, wenn Sie Bilder an die Wand hängen. Sie sind auch für alle anderen Ausrichtungsaufgaben nützlich. Wenn Sie z. B. Bücherregale an der Wand aufhängen müssen, hilft diese Laser-Wasserwaage dabei, sicherzustellen, dass alle Regale perfekt gerade und zueinander ausgerichtet sind.
Schere
Schere
Dieses grundlegende und eher banale Werkzeug für den Umzug ist ein absolutes Muss, welches Sie am Umzugstag und darüber hinaus mitbringen sollten. Sie brauchen eine gute Schere, um Klebeband zu schneiden, Kartons zu öffnen und neue Pakete zu öffnen. Klingt zu einfach, doch wenn die Schere fehlt, kann es wertvolle Zeit kosten.
Trittleiter
Stellen Sie sicher, dass Sie am Umzugstag eine faltbare Trittleiter vor Ort haben. Sie benötigen eine Leiter, um an hohe Schränke und Regale zu gelangen, wenn Sie Gegenstände einräumen. Oder auch beim Anbringen von Lampen ist eine kleine Leiter ein wertvolles Hilfsmittel.
Inbusschlüssel
Müssen Sie Möbel zusammenbauen? Dann werden Sie wahrscheinlich einen Inbusschlüssel benötigen. Von Esszimmerstühlen bis hin zu Bücherregalen, die meisten Möbelstücke erfordern den Einsatz eines Inbusschlüssels. Zwar wird dieser oft mit neuen Möbeln mitgeliefert, jedoch in absolut minderwertiger Qualität, sodass Sie besser für eigenes Werkzeug für Ihren Umzug sorgen sollten.
Hammer
Stellen Sie sicher, dass Ihre Umzugswerkzeugliste einen Hammer enthält. Ein einfacher Klauenhammer ist alles, was Sie brauchen, um Nägel und Schrauben in Wände und Möbel zu schlagen.
Maßband oder Zollstock
Es gibt so viele verschiedene Gründe, warum Sie ein Maßband für Ihren Umzug benötigen – vom Abmessen von Teppichen und Vorhängen bis hin zum Ausmessen von Türöffnungen und Möbeln.
Möbelgleiter
Wenn Sie in ein neues Haus ziehen, müssen Sie wahrscheinlich schwere Möbel verschieben oder verstellen. Sogar nachdem die Möbelpacker weg sind, könnten Sie sich entscheiden, die Anordnung zu ändern. An dieser Stelle sind Möbelgleiter sehr nützlich. Wenn Sie diese an den Füßen Ihrer Möbel anbringen, verhindern Sie Kratzer auf dem Boden und erleichtern den Umzugsprozess.
Klebeband
Wenn Sie in ein neues Haus umziehen, werden Sie mit Sicherheit sowohl Packband als auch Klebeband benötigen. Beide Klebebänder können verwendet werden, um Umzugskartons zu sichern. Klebeband kann auch für kleinere Reparaturen rund um das Haus verwendet werden.
Schrauben, Nägel, Muttern und Dübel
Es schadet nie, zusätzliche Schrauben, Nägel, Muttern und Dübel herumliegen zu haben, wenn Sie in ein neues Haus ziehen. Sie werden diese wahrscheinlich benötigen, um Gegenstände an den Wänden zu befestigen, Möbel zu montieren und notwendige Reparaturen vorzunehmen.
Farbe, Pinsel und Rollen
Wenn Sie in ein neues Haus umziehen, möchten Sie vielleicht die Wände ausbessern – vor allem, wenn die Vorbesitzer Nägel und Schrauben zurückgelassen haben. Stellen Sie sicher, dass Sie passende Farbe, einen Pinsel und einfache Farbrollen zur Hand haben.
Füllmasse und Spachtel
Apropos Löcher in den Wänden, manche Löcher lassen sich nicht einfach überstreichen. Tiefe Löcher, in denen früher Schrauben und Dübel steckten, müssen möglicherweise mit Spachtelmasse abgedeckt werden. Bringen Sie einen kleinen Behälter mit Spachtelmasse und einen Spachtel mit, um die Löcher zu überspachteln.
Sackkarre
Wenn Sie schwere Gegenstände ohne die Hilfe eines professionellen Umzugsunternehmens transportieren, benötigen Sie eine Sackkarre und ggf. einen Treppensteiger. Diese Hilfsmittel, die aus zwei Rädern, einer Kante und einem Griff bestehen, sollen das Heben und Tragen schwerer Gegenstände erleichtern.
Bereit zum Umzug?
Mit diesem Ratgeber und den hier vorgestellten Werkzeugen für Ihren Umzug sind Sie sicherlich bereit für den großen Tag. Haben Sie dennoch Fragen oder wünschen Sie professionelle Hilfe – dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, oder schauen Sie sich einmal unsere Umzugs-Checkliste an.
Wenn Sie Ihren Auszug aus einer Mietwohnung planen, müssen Sie diese kündigen. Das ist soweit logisch. Allerdings gibt es die ein oder andere Feinheit, die es bei der Kündigung eines Mietverhältnisses zu beachten gibt. Bei einer fehlerhaften Kündigung riskieren Sie im schlimmsten Fall sogar, dass ihr Mietverhältnis nach dem beabsichtigten Kündigungsdatum weiterläuft. Die Umzugsexperten vom Umzugsunternehmen Hannover verraten Ihnen, wie Sie reibungslos aus Ihrem Mietverhältnis herauskommen.
Das wichtigste im Überblick
Ein unbefristetes Mietverhältnis hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Eine kürzere Frist kann im Mietvertrag vereinbart werden, eine längere hingegen nicht.
Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um drei Monate später gültig zu sein.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Wenn Ihr Vermieter Ihnen kündigen will, so geht das nur in Ausnahmefällen. Die Kündigungsfrist richtet sich dann nach der Länge Ihres Mietverhältnisses.
Kündigen Sie immer schriftlich!
Die Form für die Kündigung ist vorgeschrieben. Sie muss schriftlich auf Papier sowie mit eigenhändiger Unterschrift aller Hauptmieter erfolgen. Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, dass Ihre Kündigung beim Vermieter ankommt, sollten Sie diese als Einschreiben versenden. Die sicherste Variante ist dabei das Einschreiben mit Rückschein. Dabei übergibt der Zusteller die Sendung persönlich an den Vermieter und lässt sich den Empfang per Unterschrift quittieren. Sie erhalten dann eine Bestätigung über den Zugang.
Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben oder selber in den Briefkasten des Vermieters einwerfen wollen, sollten Sie dabei mindestens von zwei Zeugen begleitet werden. Bei der persönlichen Übergabe sollten Sie sich den Empfang der Kündigung von Ihrem Vermieter schriftlich bestätigen lassen.
Sollte das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter bereits beschädigt sein und Sie einen absolut rechtssicheren Beweis für den Zugang der Kündigung haben wollen, dann können Sie das Schriftstück auch von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet zwar eine Gebühr, aber diese hält sich in Grenzen.
Das muss ins Kündigungsschreiben
Grundsätzlich genügt für Ihre Kündigung ein formloses Schreiben, indem Sie Ihren Wunsch zum Ausdruck bringen, das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bei mehreren Hauptmietern ist erforderlich, dass jeder einzeln unterschreibt.
Rechtstreit vermeiden. Folgendende Angaben sollten in Ihre Kündigung:
Adresse der gekündigten Wohnung
Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam werden soll
Kündigungsgrund: Dies ist bei ordentlichen Kündigungen zwar nicht verpflichtend, aber gerade bei längeren Mietverhältnissen sind ein paar erläuternde Worte dem Vermieter gegenüber fair
Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung nebst Termin zu bestätigen
KÜNDIGUNGSFRISTEN: DAS MÜSSEN SIE BEACHTEN
Wenn Sie wissen, wann Sie ausziehen wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Kündigungsfristen zu beachten, um finanzielle Belastungen durch doppelte Mietzahlungen zu vermeiden. Generell gibt es für unbefristeten Mietverträgen eine gesetzliche Vorschrift für die Kündigungsfrist: Wenn Ihr Kündigungsschreiben beim Vermieter bis zum dritte Werktag des Monats zugegangen ist, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des übernächsten Monats gültig. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Zugang an, nicht auf den Poststempel. Unter bestimmten Bedingungen sind jedoch Ausnahmen von den drei Monaten möglich:
Kündigungsverzicht: Besonders in höherpreisigen Wohngegenden ist es durchaus nicht unüblich, einen Kündigungsverzicht zu vereinbaren. Dieser gilt immer für alle Parteien (wenngleich Ihr Vermieter Ihnen sowieso nur unter bestimmten Bedingungen kündigen kann) und kann maximal für einen Zeitraum von vier Jahren vereinbart werden. Dabei gilt, dass die Klausel es ermöglichen muss, dass das Mietverhältnis spätestens nach vier Jahren enden kann und nicht, dass frühestens nach vier Jahren gekündigt werden kann. Sollte Ihr Mietvertrag eine Klausel enthalten, die die Kündigung frühestens nach vier Jahren erlaubt, ist diese ungültig und sie können auch vor Ablauf der Wartezeit jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen.
Staffelmiete In der Regel werden Staffelmieten mit einem Kündigungsverzicht verbunden.
Qualifizierter Zeitmietvertrag: Auch ein Zeitmietvertrag, also ein Vertrag, bei dem beide Parteien vereinbaren, dass das Mietverhältnis nach einer bestimmten Zeit nicht mehr fortgeführt wird, wird oft mit einem Verzicht auf die Kündigung kombiniert. Solch ein Zeitvertrag muss jedoch qualifiziert sein, das heißt, der Vermieter muss im Vertrag bereits den Grund benennen, warum er das Mietverhältnis nur auf Zeit abschließen will. Fehlt dieser Grund, ist das Mietverhältnis unbefristet gültig.
Individuelle Vereinbarungen: Sie können mit Ihrem Vermieter im Mietvertrag von der dreimonatigen Frist abweichende Vereinbarungen treffen. Dabei dürfen Sie als Mieter jedoch nicht benachteiligt werden – eine Verlängerung der gesetzlichen Frist ist daher nicht möglich.
Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Auflösungsvertrag statt Kündigung: Trotz der gesetzlichen Kündigungsfrist können Sie sich mit Ihrem Vermieter auch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags einigen. In diesem Fall machen Sie und Ihr Vermieter einen Vertrag, in dem das Mietverhältnis und der bestehende Mietvertrag aufgehoben werden. Allerdings müssen damit (im Gegensatz zu einer Kündigung) beide Parteien einverstanden sein. Ihre Chancen auf eine Einigung stehen besonders gut, wenn Sie Ihrem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter diesen Vorschlag akzeptiert.
DIE FRISTLOSE KÜNDIGUNG ALS SONDERFALL
Unter bestimmten Bedingungen können Sie die gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen komplett ignorieren und mit sofortiger Wirkung kündigen. Man spricht dann von einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung.
Vorsicht: Nach der fristlosen Kündigung muss Ihr Vermieter Ihnen zwar ausreichend Zeit für den Auszug geben, es gibt aber kein Gesetz, dass die Länge dieser Zeit regelt. Sprechen Sie eine fristlose Kündigung deshalb erst dann aus, wenn Sie wirklich ausziehen wollen und eine neue Wohnung haben.Als Gründe für eine solche Kündigung gelten insbesondere:
Die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung ist nicht möglich Typische Beispiele hierfür wären eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Übergabe der Wohnung, ein plötzlicher Austausch der Schlösser durch den Vermieter im Streitfall oder anderweitige Umstände, die die Wohnung unbewohnbar machen und die Sie nicht zu vertreten haben.
Gesundheitsgefährdender Zustand der Mietwohnung: Eine Wohnung ist dann in einem gesundheitsgefährdenden Zustand, wenn Sie nicht bewohnt werden kann, ohne dass erhebliche gesundheitliche Schäden drohen. Übermäßiger Schimmelbefall oder giftige Baustoffe können eine solche Gesundheitsgefährdung auslösen. Auch ein langfristiger Ausfall der Heizung im Winter kann in Extremfällen zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Problematisch ist, dass Sie den gesundheitsgefährdenden Zustand der Wohnung im Zweifel beweisen müssen. Im Streitfall ist dies in der Regel nur mit Hilfe eines Sachverständigen möglich, was Kosten verursacht, die Sie vorerst selbst tragen müssen. Nur wenn sich letztlich herausstellt, dass die Kündigung berechtigt war, haben Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten durch Ihren Vermieter. Eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung birgt daher immer ein nicht unerhebliches Kostenrisiko und sollte deshalb nicht ohne die Beratung durch einen Fachanwalt oder Mieterverein ausgesprochen werden.
Schwerwiegende Pflichtverletzung durch den Vermieter Wenn Ihr Vermieter seine vertraglichen Pflichten sowie Nebenpflichten schwer verletzt, berechtigt Sie das ebenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung. Schwerwiegende Pflichtverletzungen sind unter anderem das unbefugte Eindringen in die gemietete Wohnung, vorsätzlicher Betrug bei der Nebenkostenabrechnung oder wiederholte grobe Beleidigungen des Mieters durch den Vermieter. Achtung: Bevor Sie Ihre Wohnung fristlos kündigen, müssen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Verzichten können Sie auf diese Frist nur, wenn der Vermieter zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Mängel nicht beseitigen will. Bei groben Beleidigungen, versuchtem Betrug in der Nebenkostenabrechnung oder vergleichbaren Fällen, in denen das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter stark erschüttert ist, können Sie ebenfalls auf die Fristsetzung verzichten.
VERMIETER IGNORIERT DIE KÜNDIGUNG: WAS NUN?
Wenn das Verhältnis mit Ihrem Vermieter nicht mehr das beste war, kann es vorkommen, dass er Ihre Kündigung ignoriert oder Ihr Einschreiben gar nicht erst annimmt. In letzterem Fall erhalten Sie eine Bestätigung durch die Post, dass der Vermieter das Anschreiben nicht angenommen hat oder zurückgehen ließ. Heben Sie diese auf, denn in diesem Fall beginnt die Frist mit der Verweigerung der ersten Kündigung. Sollte der Vermieter die Kündigung partout nicht annehmen wollen, können Sie auf einen Gerichtsvollzieher zurückgreifen.
SO BEENDEN SIE IHR MIETVERHÄLTNIS RICHTIG
Auch Sie als Mieter haben nach erfolgter Kündigungsfrist Pflichten. So müssen Sie die Wohnung nach Ablauf der Pflicht übergeben. Bestehen Sie auf eine Wohnungsübergabe, bei der Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen. Wenn Sie zu spät ausziehen, kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen. Im schlimmsten Fall scheitert wegen Ihres verspäteten Auszugs eine Nachvermietung, was für Sie in der Regel sehr teuer wird. Achten Sie daher darauf, sich nach der Kündigung auch an das Auszugsdatum zu halten.
Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welche Möbel mit an den neuen Wohnort sollen, wie sie transportiert werden und ob sie auseinandergebaut werden müssen. Letzteres ist insbesondere wichtig für Möbel, die nicht durch Türen oder das Treppenhaus passen, kann aber auch eine Rolle spielen, wenn Sie im Umzugsfahrzeug Platz schaffen wollen. Auch Möbel, die beim Transport zu Schaden kommen könnten, sollten auseinandergebaut werden. Sie können diese Gelegenheit auch nutzen, um eventuell das ein oder andere Möbelstück zu entsorgen.
Zeitplan: Genaue Planung ist unerlässlich Die Zeit für den Abbau sollte im Umzugsplan mit einkalkuliert werden. Nehmen Sie sich je nach Aufwand ein oder zwei Tage Zeit, um die Möbel so gut wie möglich auf den Umzugstermin vorbereiten zu können. Die Möbel erst am Umzugstermin auseinanderzubauen, ist eine denkbar schlechte Idee – Stress wäre vorprogrammiert.
Überprüfen Sie Ihre Werkzeugkiste: Wenn Sie vor einem Möbelstück stehen und feststellen, dass Sie nicht das richtige Werkzeug zur Hand haben, kann das nicht nur sehr nervig, sondern auch ein echter Zeitfresser sein. Überprüfen Sie daher vor dem Abbau, dass Sie alle benötigten Werkzeuge besitzen und kaufen Sie diese gegebenenfalls nach.Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Wenn Sie für den Abbau Elektrowerkzeuge benötigen, die Sie nicht extra kaufen wollen, können Sie diese in jedem Baumarkt verhältnismäßig kostengünstig ausleihen.
Packmaterial: Gut verpackt ist halb gewonnen Wenn Möbel beim Umzug beim Umzug beschädigt werden oder gar ganz kaputt gehen, ist das mehr als ärgerlich. Besorgen Sie daher ausreichend und vor allem auch geeignetes Verpackungsmaterial. Schätzen Sie den Bedarf im Vorfeld ab und besorgen Sie das Material im Baumarkt, um es für den Abbau vorrätig zu haben.
2. Der Abbau: Wenn es ans Eingemachte geht
Beim Abbauen sollten Sie am besten mit schweren, großen Möbeln beginnen, deren Demontage zahlreiche Schritte benötigt. Beachten Sie dabei, dass es gegebenenfalls Sinn ergeben kann, Möbelstücke nur so weit auseinanderzubauen, dass Sie durch die Türen und das Treppenhaus passen.
Wichtige Tipps für den Möbelabbau:
Je nach Komplexität des jeweiligen Möbelstückes und Ihrem handwerklichen Geschick sollten Sie in Erwägung ziehen, die einzelnen Schritte während des Abbauens fotografisch festzuhalten. So stellen Sie sicher, dass Sie am Ende alles wieder richtig zusammenbauen können.
Auch eine Etikettierung der einzelnen Teile kann sinnvoll sein. Wählen Sie aussagekräftige Beschriftungen wie „Bett links“ oder „Schranktür rechts“, um später Verwirrung zu vermeiden.
Vermeiden Sie, Schubladen und Türen mit Klebeband zu fixieren. Das kann unschöne Klebereste ergeben, die aufwändig entfernt werden müssen. Im schlimmsten Fall kann sogar die Oberfläche beschädigt werden. Stattdessen können Sie die Schubladen und Türe entfernen, mit Luftpolsterfolie umwickeln und gesondert transportieren. Besonders bei Glas- oder Spiegeltüren ist Vorsicht geboten.
Schrauben und andere Kleinteile kommen in verschließbare Plastiktüten oder besser noch kleine Plastikdosen. Eine ordentliche Beschriftung verhindert auch hier, dass Sie später nicht mehr wissen, zu welchem Möbelstück die Schrauben gehören.
3. Möbel verpacken und transportieren
Beim Verpacken der Möbel ist das wichtigste Ziel, diese vor Kratzen und anderen Beschädigungen zu schützen. Außerdem kann eine sorgfältige Verpackung die Möbelstücke davor schützen, während des Transports schmutzig zu werden. Luftpolsterfolie, Decken und Wellpappe sind dabei wichtige Helfer.
Sie sollten darauf achten, Eckkanten beim Verpacken besonders gut mit Pappe oder Polsterfolie zu schützen. Große Spiegel oder Glastüren können zum Schutz in einem selbstgebauten Holzrahmen befestigt werden.
Für größere Möbelstücke, die nicht zerlegt werden können, können Sie im Baumarkt Möbelhüllen erstehen.
Auch beim Beladen des Transporters sollten Sie ein paar Dinge beachten. Große und schwere Gegenstände sind zuerst dran und sollten mit Gurten an der Wand fixiert werden. Sehr sperrige Möbelstücke wie Couches nehmen am wenigsten Platz weg, wenn sie vertikal eingeladen werden. Zerbrechliche Gegenstände können Sie mit Kissen, Matratzen und andere Polster schützen. So können Sie einen Spiegel oder eine Glastür etwa zwischen zwei Matratzen klemmen, um Beschädigungen zu vermeiden.
Stress vermeiden: Beauftragen Sie das Umzugsunternehmen Hannover
Ein Umzug bedeutet immer eine Menge Stress. Wenn Sie diesen Stress minimieren und sich nicht mit dem Transport Ihrer Möbel abgeben wollen, finden Sie im Umzugsunternehmen Hannover einen verlässlichen Partner. Auf Wunsch übernehmen wir nicht nur den Transport Ihrer Möbel, sondern bauen diese auch ab und verpacken Sie. Wir behandeln Ihre Möbel mit professioneller Sorgfalt, und sollte doch etwas beschädigt werden, sind die Möbelstücke über unsere Transportversicherung versichert.
Nicht selten kommt es nach dem Auszug aus einer Mietwohnung zum Streit mit dem Vermieter. Streitgegenstand sind hierbei in der Regel Reparaturen, Energiekosten oder aber auch die Anzahl der vergebenen Schlüssel. Wenn Sie solchen Konflikten von vornherein vorbeugen wollen, ist ein ausführliches und aussagekräftiges Übergabeprotokoll Pflicht. Ein solches Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Sie sollten aber in jedem Fall bei der Übergabe darauf bestehen. Es hilft, im Streitfall Unklarheiten zu klären und kann im Extremfall auch als Beweismittel vor Gericht dienen. Unsere Umzugsexperten haben in diesem Ratgeber alle wichtigen Informationen rund um das Thema Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll zusammengestellt.
Das gehört ins Übergabeprotokoll
Zählerstände: Sämtliche Zähler müssen abgelesen und ihre Stände im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Im Idealfall dokumentieren Sie die Zählerstände auch fotografisch.
Schlüssel: Auch die Anzahl der Schlüssel, die Sie beim Auszug übergeben oder beim Einzug erhalten, sollte festgehalten werden. Wenn Sie einziehen, prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Protokolls, ob die berlassenen Schlüssel auch wirklich in das Schloss passen, für das sie vorgesehen sind.
Mängel: Wenn Sie bei der Übergabe Mängel feststellen, sollten diese detailliert im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Auch hier sollten Sie Fotos anfertigen.
Zustand und Anstrich der Tapeten sollten ebenfalls vermerkt werden.
Gleiches gilt für den Zustand von Fenstern, Türen und Schlössern sowie Bödenbelägen und Wandfliesen.
Testen Sie auch sämtliche Steckdosen, Wasserhähne, Duschen, Toilettenspülungen und Heizkörper auf Ihre Funktion.
Achten Sie außerdem auf Schimmelbildung, speziell im Bad.
Sollte der Vermieter beim Einzug Zusagen bezüglich kommender Reparaturen oder Renovierungen machen, nehmen Sie diese in das Übergabeprotokoll mit auf.
Wohnungsübergabe: So machen Sie es richtig
Das Protokoll zur Wohnungsübergabe sollte beim Ein- und Auszug angefertigt werden. Und zwar möglichst dann, wenn die Möbel und der Hausrat bereits aus- oder noch nicht eingeräumt wurden. Sie können gegenüber Ihrem Vermieter allerdings nicht auf ein Übergabeprotokoll bestehen oder seine Unterschrift einfordern. Wenn Ihr Vermieter an schriftlichen Protokollierung nicht interessiert ist, können und sollten Sie einen neutralen Zeugen hinzuziehen und die Übergabe mit dessen Hilfe schriftlich protokollieren. Und auch wenn der Vermieter gewillt ist, das Übergabeprotokoll zu unterschreiben, ist es sinnvoll, einen Zeugen hinzuzuziehen.
Planen Sie für die Wohnungsübergabe ausreichend Zeit ein und nehmen Sie sich diese auch – das gilt auch dann, wenn der Vermieter oder Makler Sie zur Eile antreibt. Denn je genauer das Übergabeprotokoll letztlich ist, desto hilfreicher ist es bei späteren Streitigkeiten mir dem Vermieter.
Wohnungsübergabe beim Umzug: So bereiten Sie die Wohnung vor.
Für die Übergabe einer Wohnung nach dem Auszug gilt der Grundsatz, dass die Wohnung aussehen muss wie zum Bezugszeitpunkt. Das bedeutet unter anderem, dass Sie alle Einbauten, die Sie angebracht haben, wieder entfernen müssen – egal, ob es sich um eine Markise, einen Einbauschrank oder sogar um eine Einbauküche handelt. Rein rechtlich betrachtet muss alles vor der Übergabe ausgebaut werden.
Tipp: Wenn Sie einige Ihrer Einbauten aus der alten Wohnung nicht mitnehmen wollen, ist es so gut wie immer erfolgversprechend, das Gespräch mit ihrem Vermieter zu suchen. Schließlich werten die meisten Einbauten eine Wohnung nur auf. Teure Installationen wie etwa eine Einbauküche können Sie auch oft an den Vermieter oder ggf. an Ihren Nachmieter verkaufen. Wenn im Mietvertrag eine gründlichere Reinigung wie etwa die gründliche Reinigung eines Teppichbodens vereinbart wurde, müssen Sie sich an diese Vereinbarung halten.
Tipp: Selbst wenn der Mietvertrag keine Vereinbarung bezüglich der Reinigung der Wohnung enthält, kann es sich lohnen, gründlich zu putzen. Denn bei einer sauberen Wohnung ist der Vermieter häufiger dazu geneigt, über kleinere Mängel an der Mietsache hinwegzusetzen.
Was kleinere Abnutzungen wie etwa Kratzer im Parkett oder Kalk in der Dusche angeht, so gelten diese als mit der Miete abgeglichen und müssen nicht behoben werden. Anders sieht es aus, wenn ein Schaden durch „unsachgemäße Behandlung“ entstand. Solche Schäden müssen Sie beheben oder bezahlen. Typische Beispiele sind etwa Brandlöcher oder andere größere Schäden im Parkett.
Achtung: Wenn Sie Schäden verursacht haben und bezahlen müssen, darf der Vermieter Ihnen nur den sogenannten Zeitwert berechnen, nicht den Neuwert. Dabei handelt es sich um einen Anteil des Neuwerts, gemessen an der Lebensdauer des beschädigten Gegenstandes.
Renovieren und Schönheitsreperaturen
Ein häufiges Streitthema beim Beenden eines Mietvertrags ist Art und Umfang der Renovierungen, die der Mieter durchführen muss. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für das Instandhalten der Wohnung Vermieter. Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, sogenannte „Schönheitsreparaturen“ auf den Mieter abzuwälzen. Zur Frage, wie und wann Sie als Mieter dazu verpflichtet werden können, Schönheitsreparaturen durchzuführen, haben unsere Experten einen umfassenden Ratgeber verfasst.
Nach dem Einzug: Verdeckte Mängel richtig beanstanden
Neben den Mängeln, die Sie bei der Übergabe kurz vor dem Einzug in eine neue Wohnung entdecken und die der Vermieter im Anschluss beheben muss, gibt es auch Mängel, die bei der Übergabe zwar bestanden, aber nicht entdeckt und beanstandet wurden und die der Vermieter dennoch beheben muss. Derartige Mängel bezeichnet man als verdeckte Mängel.
Typische Beispiele für verdeckte Mängel sind etwa eine defekte Heizung, die bei der Übergabe im Sommer nicht entdeckt werden konnte oder eine Schimmelbildung, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich war.
Sollten Sie einen solchen verdeckten Mangel finden, müssen Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren und auffordern, den Mangel zu beseitigen – am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dabei müssen Sie dem Vermieter eine ausreichende Frist einräumen, um den Mangel beheben zu können. Sollte der Mangel den Wohnwert beeinträchtigen, können Sie zwischenzeitlich bis zu seiner Beseitigung die Miete mindern.
Achtung: Melden Sie jeden Mangel umgehend den Vermieter, auch wenn Sie persönlich der Meinung sind, mit der entstehenden Beeinträchtigung leben zu können. Wenn Sie darauf verzichten, können Sie beim Auszug oder bei einer anderweitigen Entdeckung des Mangels durch den Vermieter haftbar gemacht werden.
DARF DER VERMIETER DIE KAUTION ZURÜCKBEHALTEN?
Auch die Rückzahlung der Kaution ist ein beliebter Streitpunkt zwischen Mietern und ihrem ehemaligen Vermieter. Natürlich liegt es in Ihrem Interesse, Ihre Kaution so schnell es geht zurückzubekommen. Dem Gegenüber steht das Interesse des Vermieters, aus der Kaution eventuell noch anfallende Kosten zu begleichen. Aus diesem Grund darf Ihr Vermieter einen Teil der Kaution für gegebenenfalls anfallende Reparaturen und noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen einbehalten – allerdings nicht länger als sechs Monate.
Tipp: Wenn im Übergabeprotokoll keine zu behebenden Mängel vermerkt sind, minimiert sich der Anteil der Kaution, die der Vermieter einbehalten kann. Schließlich sind dann nur noch Kosten aus einer eventuell ausstehenden Nebenkostenabrechnung zu erwarten.
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