Wenn Sie Ihren Auszug aus einer Mietwohnung planen, müssen Sie diese kündigen. Das ist soweit logisch. Allerdings gibt es die ein oder andere Feinheit, die es bei der Kündigung eines Mietverhältnisses zu beachten gibt. Bei einer fehlerhaften Kündigung riskieren Sie im schlimmsten Fall sogar, dass ihr Mietverhältnis nach dem beabsichtigten Kündigungsdatum weiterläuft. Die Umzugsexperten vom Umzugsunternehmen Hannover verraten Ihnen, wie Sie reibungslos aus Ihrem Mietverhältnis herauskommen.
Die Form für die Kündigung ist vorgeschrieben. Sie muss schriftlich auf Papier sowie mit eigenhändiger Unterschrift aller Hauptmieter erfolgen. Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, dass Ihre Kündigung beim Vermieter ankommt, sollten Sie diese als Einschreiben versenden. Die sicherste Variante ist dabei das Einschreiben mit Rückschein. Dabei übergibt der Zusteller die Sendung persönlich an den Vermieter und lässt sich den Empfang per Unterschrift quittieren. Sie erhalten dann eine Bestätigung über den Zugang.
Wenn Sie die Kündigung persönlich übergeben oder selber in den Briefkasten des Vermieters einwerfen wollen, sollten Sie dabei mindestens von zwei Zeugen begleitet werden. Bei der persönlichen Übergabe sollten Sie sich den Empfang der Kündigung von Ihrem Vermieter schriftlich bestätigen lassen.
Sollte das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter bereits beschädigt sein und Sie einen absolut rechtssicheren Beweis für den Zugang der Kündigung haben wollen, dann können Sie das Schriftstück auch von einem Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Das kostet zwar eine Gebühr, aber diese hält sich in Grenzen.
Grundsätzlich genügt für Ihre Kündigung ein formloses Schreiben, indem Sie Ihren Wunsch zum Ausdruck bringen, das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bei mehreren Hauptmietern ist erforderlich, dass jeder einzeln unterschreibt.
Wenn Sie wissen, wann Sie ausziehen wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Kündigungsfristen zu beachten, um finanzielle Belastungen durch doppelte Mietzahlungen zu vermeiden. Generell gibt es für unbefristeten Mietverträgen eine gesetzliche Vorschrift für die Kündigungsfrist: Wenn Ihr Kündigungsschreiben beim Vermieter bis zum dritte Werktag des Monats zugegangen ist, wird Ihre Kündigung mit Ablauf des übernächsten Monats gültig. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Zugang an, nicht auf den Poststempel. Unter bestimmten Bedingungen sind jedoch Ausnahmen von den drei Monaten möglich:
Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Auflösungsvertrag statt Kündigung: Trotz der gesetzlichen Kündigungsfrist können Sie sich mit Ihrem Vermieter auch auf eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags einigen. In diesem Fall machen Sie und Ihr Vermieter einen Vertrag, in dem das Mietverhältnis und der bestehende Mietvertrag aufgehoben werden. Allerdings müssen damit (im Gegensatz zu einer Kündigung) beide Parteien einverstanden sein. Ihre Chancen auf eine Einigung stehen besonders gut, wenn Sie Ihrem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter diesen Vorschlag akzeptiert.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie die gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen komplett ignorieren und mit sofortiger Wirkung kündigen. Man spricht dann von einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung.
Vorsicht: Nach der fristlosen Kündigung muss Ihr Vermieter Ihnen zwar ausreichend Zeit für den Auszug geben, es gibt aber kein Gesetz, dass die Länge dieser Zeit regelt. Sprechen Sie eine fristlose Kündigung deshalb erst dann aus, wenn Sie wirklich ausziehen wollen und eine neue Wohnung haben.Als Gründe für eine solche Kündigung gelten insbesondere:
Wenn das Verhältnis mit Ihrem Vermieter nicht mehr das beste war, kann es vorkommen, dass er Ihre Kündigung ignoriert oder Ihr Einschreiben gar nicht erst annimmt. In letzterem Fall erhalten Sie eine Bestätigung durch die Post, dass der Vermieter das Anschreiben nicht angenommen hat oder zurückgehen ließ. Heben Sie diese auf, denn in diesem Fall beginnt die Frist mit der Verweigerung der ersten Kündigung. Sollte der Vermieter die Kündigung partout nicht annehmen wollen, können Sie auf einen Gerichtsvollzieher zurückgreifen.
Auch Sie als Mieter haben nach erfolgter Kündigungsfrist Pflichten. So müssen Sie die Wohnung nach Ablauf der Pflicht übergeben. Bestehen Sie auf eine Wohnungsübergabe, bei der Sie ein Übergabeprotokoll anfertigen. Wenn Sie zu spät ausziehen, kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen. Im schlimmsten Fall scheitert wegen Ihres verspäteten Auszugs eine Nachvermietung, was für Sie in der Regel sehr teuer wird. Achten Sie daher darauf, sich nach der Kündigung auch an das Auszugsdatum zu halten.