Wenn Sie keinen Komplettumzug mit einem Unternehmen genehmigt bekommen, übernimmt das Jobcenter die folgenden Kosten:
– Miete für einen Umzugswagen oder Transporter
– Ausgaben für Umzugskartons und anderes Packmaterial
– verpflichtende Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
– Ggf. Erstausstattung für die Wohnung und benötigte Möbel
– 50 Euro Helferpauschale für Verköstigung und Vergütung von Umzugshelfern
– Kosten für die Mietkaution als zinsloses Darlehen
– In Einzelfällen übernimmt das Arbeitsamt außerdem Kosten für die Wohnungssuche (wie etwa die Kosten für Zeitungsannoncen oder Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen.
Achtung: Die Kosten für eventuell erforderliche Renovierungskosten werden vom Jobcenter nicht übernommen, da es den Hartz-4-Empfängern möglich ist, bereits renovierten Wohnraum zu mieten. Um Kosten zu sparen, sollten Sie derartige Renovierungen daher mit Freunden durchführen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Renovierungen in ihrem neuen Mietvertrag vorgesehen sind.
Tipp vom Umzugsunternehmen Hannover: Die Kosten und der Aufwand für einen Umzug hängen auch wesentlich mit der Menge des Umzugsguts zusammen. Scheuen Sie daher nicht, die Gelegenheit für eine Entrümpelung zu nutzen.