Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Die gesetzliche Pflegeversicherung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) unterstützt sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern. Dazu zählt nicht nur der Umbau – sondern auch ein notwendiger Umzug.
Typische Maßnahmen:
- Einbau eines Treppenlifts oder Handlaufs
- Umbau von Bad & WC zu barrierefreien Nasszellen
- Installation rutschfester Bodenbeläge
- Umzug in eine neue, pflegegerechte Wohnung
💡 Tipp: Auch Mieter haben Anspruch auf Förderung. Der Zuschuss ist nicht an Eigentum gebunden – entscheidend ist, dass der Umzug die Pflege zu Hause verbessert.

Wann ist ein Umzug förderfähig?
Ein Umzug wird dann von der Pflegekasse bezuschusst, wenn er notwendig ist, um die Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist
- pflegende Angehörige zu weit entfernt wohnen
- die neue Wohnung im Erdgeschoss liegt oder über einen Aufzug verfügt
Voraussetzungen für die Förderung
Damit der Antrag genehmigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ein Pflegegrad (1 bis 5) muss offiziell vorliegen
- Die Maßnahme muss vor dem Umzug beantragt und genehmigt werden
- Die Notwendigkeit des Umzugs muss nachgewiesen werden (z. B. ärztlich oder durch den Pflegedienst)
💡 Tipp: Ein ärztliches Attest, ein Pflegegutachten oder eine Stellungnahme des Pflegedienstes helfen, die Notwendigkeit zu belegen – und erhöhen die Chance auf Genehmigung.
Höhe der Förderung: Wie viel Geld bekommen Sie für den Seniorenumzug?
Ein Umzug im Alter ist nicht nur anstrengend, sondern oft auch teuer – besonders, wenn barrierefreie Anpassungen, Entrümpelung oder neue Möbel nötig werden. Genau hier hilft die Pflegekasse.
Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person können beantragt werden.
Beispiel:
Ein Ehepaar mit Pflegegrad 2 und 3 zieht gemeinsam um:
Das ergibt: 8.360 € Gesamtförderung (2 x 4.180 €)
💡 Tipp: Auch wenn die Maßnahme (z. B. Umzug + Einbau eines Handlaufs) weniger kostet als 4.180 €, wird der Betrag in voller Höhe übernommen – solange alles sauber belegt ist.

Beispielhafte Aufteilung – tatsächliche Kosten können abweichen.
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Schritt-für-Schritt: So stellen Sie den Antrag
- Pflegegrad offiziell feststellen lassen (MDK oder Medicproof)
- Beratungsgespräch bei der Pflegekasse vereinbaren
- Förderformular ausfüllen (z. B. AOK, Barmer, TK – je nach Kasse)
- Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens beilegen
- Begründung der Maßnahme durch Arzt oder Pflegedienst hinzufügen
- Antrag einreichen & Genehmigung abwarten
- Nach Genehmigung mit dem Umzug starten
💡 Tipp: Beantragen Sie die Förderung nicht zu spät – rückwirkende Erstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Checkliste für den Antrag
- Pflegegradbescheid
- Formular der Pflegekasse
- Begründung (ärztlich oder pflegerisch)
- Kostenvoranschlag
- Mietvertrag oder Zieladresse
- Nachweis des geplanten Umzugs
So helfen wir Ihnen beim Seniorenumzug in Hannover
Wenn Sie aus Hannover oder Umgebung kommen, begleiten wir Sie persönlich durch den kompletten Prozess:
- Beratung zu Fördermöglichkeiten bei der Pflegekasse
- Komplettservice inkl. Möbeltransport, Montage & Entrümpelung
- Unterstützung bei Antragsstellung und Unterlagen
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Fazit: Nutzen Sie Ihre Chance auf finanzielle Entlastung
Ein Umzug im Alter ist kein einfacher Schritt – aber er kann ein echter Neuanfang sein. Die Pflegekasse bietet mit der Seniorenumzug Förderung von bis zu 4.180 € pro Person eine großartige Möglichkeit, Kosten zu senken und den Übergang würdevoll zu gestalten.
💡 Tipp: Wer rechtzeitig plant, erhält nicht nur finanzielle Hilfe – sondern auch emotionale Entlastung für die ganze Familie.
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Häufige Fragen (FAQ)
- Kann ich die Förderung auch für den Umzug ins Pflegeheim nutzen?
Nein, die Förderung gilt nur für das häusliche Umfeld – also z. B. bei einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder zu Angehörigen.
- Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?
Dann gibt es keine Erstattung. Wichtig ist, dass Sie vor dem Umzug die Genehmigung der Pflegekasse erhalten.
- Was zählt als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“?
Alles, was die Pflege zu Hause erleichtert – z. B. Umzug, Treppenlift, Badumbau, Haltegriffe, Türverbreiterung.
- Gibt es den Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?
Ja – auch bei Pflegegrad 1 können Sie bis zu 4.180 € erhalten, wenn der Umzug gut begründet ist.