Die Haftung eines Möbelspediteurs ist gesetzlich im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt und richtet sich nach dem Umfang des Umzugsguts. Laut § 451g HGB ist eine pauschale Haftung von 620 EUR pro Kubikmeter benötigten Laderaums vorgeschrieben. Allerdings ist diese Haftung unter bestimmten Umständen ausgeschlossen – so etwa bei sogenannten „unabwendbaren Ereignissen“ wie etwa einem nicht verschuldeten Unfall. In solchen Fällen greift die gesetzliche Haftung nicht. Gleiches gilt, wenn das Umzugsunternehmen Kartons transportiert, die nicht von Mitarbeitern verpackt wurden, sondern von Ihnen selbst. Des Weiteren bezieht sich die gesetzliche Haftung nur auf den Zeitwert Ihres Umzugsguts. Schäden am Eigentum Dritter (etwa des Vermieters) sind hingegen über die Haftpflichtversicherung des Umzugsunternehmers abgesichert.